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fairändern - fairsorgen - fairgüten - fairteilen

GEW positioniert sich deutlich gegen Antifeminismus

fairändern - fairsorgen - fairgüten – fairteilen“ Das ist das Motto des Internationalen Frauentags am 8. März 2020.

Zurzeit müssen wir feststellen, dass sich populistisch-antifeministische Haltungen und konservative veral­tete Rollenbilder zunehmend verbreiten, die einer Gleichstellung von Frauen im Berufsleben entgegenste­hen und eine faire Behandlung blockieren. Die GEW positioniert sich deutlich gegen Antifeminismus und das gesellschaftliche Roll-Back in Zeiten eines erstarkenden Rechtspopulismus.

„Frauendominierte Berufe sind auch weiterhin schlechter bezahlt als männerdominierte Arbeiten“, erläu­tert Klaus-Peter Hammer, Vorsitzender der GEW Rheinland-Pfalz. „Der Gender Pay Gap, also der Lohnun­terschied zwischen Mann und Frau liegt bei derzeit 21,6 Prozent. In keinem anderen europäischen Land ist der Gehaltsunterschied derart ausgeprägt wie in Deutschland. Bezüglich der Anzahl der Frauen in Füh­rungspositionen ist Deutschland im internationalen Vergleich ebenfalls weit abgeschlagen. Das darf so nicht bleiben.“

Die GEW weist darauf hin, dass die erfreuliche Erhöhung der Frauenerwerbsquote leider auf eine starke Ausweitung geringfügiger Beschäftigung und Teilzeitarbeit zurückzuführen ist. Dies führt zu wirtschaftli­cher Abhängigkeit, zu fehlender Absicherung und der Gefahr von Altersarmut. Immer noch leisten vor al­lem Frauen unbezahlte familienbedingte Arbeit.

„Die GEW fordert die Überwindung der Entgeltdiskriminierung und die Aufwertung aller frauendominier­ten Berufe durch höhere gesellschaftliche und finanzielle Wertschätzung“, so Hammer weiter. „Besonders im Bildungs- und Erziehungsbereich gibt es augenscheinliche Benachteiligungen in der Bezahlung. Das Problem ‚Kleine Kinder kleines Geld, große Kinder großes Geld‘ durchzieht unser ganzes Bildungssystem. In Kindertagestätten, Kindergärten und Grundschulen arbeiten etwa zu 90% Frauen.“

In diesem Zusammenhang setzt sich die GEW ein für die gerechte Bezahlung der Grundschullehr­kräfte/Hauptschullehrkräfte mit A 13/E13, mit der gleichen Eingangsbesoldung wie alle anderen Lehräm­ter. Bei der unterschiedlichen Bezahlung von Lehrkräften handelt es sich ganz offensichtlich um eine mittel­bare Diskriminierung, wie die Europa-Rechtswissenschaftlerinnen Prof. Dr. Eva Kocher, Dr. Stefanie Por­sche und Dr. Johanna Wenckebach in ihrem Gutachten belegen. Grundschulen haben mit 90 % den höchs­ten Frauenanteil bei den Lehrkräften. Sowohl hinsichtlich der Ausbildung und dem akademischen Ab­schluss als auch der tatsächlichen Arbeit von Grundschullehrkräften ist ihre Tätigkeit gleichwertig mit der an anderen Schulformen. Eine finanzielle Benachteiligung ist daher nicht länger hinnehmbar.

Es ist höchste Zeit für eine faire Behandlung von Frauen in Deutschland.

 

 

 

 

Mainz, den 06.03.2020

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Landesgeschäftsstelle Mainz
Telefon:  06131 28988-15