fairändern - fairsorgen - fairgüten - fairteilen
GEW positioniert sich deutlich gegen Antifeminismus
fairändern - fairsorgen - fairgüten – fairteilen“ Das ist das Motto des Internationalen Frauentags am 8. März 2020.
Zurzeit müssen wir feststellen, dass sich populistisch-antifeministische Haltungen und konservative veraltete Rollenbilder zunehmend verbreiten, die einer Gleichstellung von Frauen im Berufsleben entgegenstehen und eine faire Behandlung blockieren. Die GEW positioniert sich deutlich gegen Antifeminismus und das gesellschaftliche Roll-Back in Zeiten eines erstarkenden Rechtspopulismus.
„Frauendominierte Berufe sind auch weiterhin schlechter bezahlt als männerdominierte Arbeiten“, erläutert Klaus-Peter Hammer, Vorsitzender der GEW Rheinland-Pfalz. „Der Gender Pay Gap, also der Lohnunterschied zwischen Mann und Frau liegt bei derzeit 21,6 Prozent. In keinem anderen europäischen Land ist der Gehaltsunterschied derart ausgeprägt wie in Deutschland. Bezüglich der Anzahl der Frauen in Führungspositionen ist Deutschland im internationalen Vergleich ebenfalls weit abgeschlagen. Das darf so nicht bleiben.“
Die GEW weist darauf hin, dass die erfreuliche Erhöhung der Frauenerwerbsquote leider auf eine starke Ausweitung geringfügiger Beschäftigung und Teilzeitarbeit zurückzuführen ist. Dies führt zu wirtschaftlicher Abhängigkeit, zu fehlender Absicherung und der Gefahr von Altersarmut. Immer noch leisten vor allem Frauen unbezahlte familienbedingte Arbeit.
„Die GEW fordert die Überwindung der Entgeltdiskriminierung und die Aufwertung aller frauendominierten Berufe durch höhere gesellschaftliche und finanzielle Wertschätzung“, so Hammer weiter. „Besonders im Bildungs- und Erziehungsbereich gibt es augenscheinliche Benachteiligungen in der Bezahlung. Das Problem ‚Kleine Kinder kleines Geld, große Kinder großes Geld‘ durchzieht unser ganzes Bildungssystem. In Kindertagestätten, Kindergärten und Grundschulen arbeiten etwa zu 90% Frauen.“
In diesem Zusammenhang setzt sich die GEW ein für die gerechte Bezahlung der Grundschullehrkräfte/Hauptschullehrkräfte mit A 13/E13, mit der gleichen Eingangsbesoldung wie alle anderen Lehrämter. Bei der unterschiedlichen Bezahlung von Lehrkräften handelt es sich ganz offensichtlich um eine mittelbare Diskriminierung, wie die Europa-Rechtswissenschaftlerinnen Prof. Dr. Eva Kocher, Dr. Stefanie Porsche und Dr. Johanna Wenckebach in ihrem Gutachten belegen. Grundschulen haben mit 90 % den höchsten Frauenanteil bei den Lehrkräften. Sowohl hinsichtlich der Ausbildung und dem akademischen Abschluss als auch der tatsächlichen Arbeit von Grundschullehrkräften ist ihre Tätigkeit gleichwertig mit der an anderen Schulformen. Eine finanzielle Benachteiligung ist daher nicht länger hinnehmbar.
Es ist höchste Zeit für eine faire Behandlung von Frauen in Deutschland.
Mainz, den 06.03.2020