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Besoldung von Lehrkräften: GEW sieht trotz Gerichtsurteil Landesregierung in der Pflicht

GEW zur heutigen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig bezüglich der Besoldungsunterschiede von Lehrkräften an Realschulen plus

Nach Auffassung der GEW zeigt die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, dass die gerechte Bezahlung von Lehrkräften leider nicht über Gerichtsurteile erstritten werden kann. Dieses Urteil ist kein erfolgreicher Schritt nach vorne, denn es nimmt die Schulwirklichkeit nur zum Teil zur Kenntnis. Das Land Rheinland-Pfalz muss generell darüber nachdenken, ob die Lehramtsstruktur des Landes noch der Schulwirklichkeit entspricht. Zumindest hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht einen Denkanstoß gegeben. Die GEW bleibt bei ihrer Forderung, dass Hauptschullehrkräfte ohne zusätzliche Überprüfung die gleiche Besoldung erhalten sollen, wie Realschullehrkräfte.

„Wir halten an unserer Forderung nach einer Einstiegsbesoldung für alle Lehrkräfte auf der Basis von A 13 unverändert fest“, so der Vorsitzende der GEW Rheinland-Pfalz Klaus-Peter Hammer. Insbesondere das Anliegen von Lehrkräften mit dem Abschluss Grund- und Hauptschulen, nämlich genau so viel zu verdienen wie ihre KollegInnen mit Realschullehramt, zumal an gleicher Schule in gleicher Tätigkeit, sei mehr als berechtigt und gut begründet. „Dass die Landesregierung in diesen Fällen noch immer keine politische Lösung anbietet, ist schlicht skandalös.“

Deshalb hat die GEW schon vor den letzten Landtagswahlen die Parteien in Rheinland-Pfalz aufgefordert, diese Ungerechtigkeit auf politischem Weg zu lösen. Ein Vorschlag der GEW, die Umsetzung der Besoldungsangleichung beispielsweise durch einen Stufenplan umzusetzen, liegt seit langem vor. „Ich appelliere an die Regierungsverantwortlichen“, so Hammer, „sich nicht hinter dem heutigen Urteil zu verstecken, den Status quo zu beenden und endlich politisch sinnvoll zu handeln.“

Hintergrund:

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute über die ungleiche Bezahlung von Haupt- und RealschullehrerInnen in Rheinland-Pfalz an Realschulen plus entschieden. Seit Rheinland-Pfalz in Folge einer Schulstrukturreform die sogenannte Realschule plus eingeführt hatte, arbeiten dort frühere Haupt- neben ausgebildeten RealschullehrerInnen in unterschiedlicher Besoldung. Eine Hauptschullehrerin wollte mit ihrer Klage durchsetzen, dass sie für die gleiche Arbeit auch die gleiche Besoldung bekommt wie ihre RealschulkollegInnen. 

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Martinsstr. 17
55116 Mainz
Telefon:  06131 28988-15