Besoldung A 13
GEW fordert aus aktuellem Anlass die Eingruppierung von Grundschullehrkräften nach A 13 bzw. E 13 in Rheinland-Pfalz
Hessen macht es vor: A 13 für Grundschullehrkräfte - Das Grundschullehramt wird aufgewertet
Nach dem heute bekannt geworden ist, dass Hessen seine Grundschullehrkräfte künftig in die Besoldungsstufe A13 eingruppiert, steigt der Druck auf die rheinland-pfälzische Landesregierung.
Nun hat neben Nordrhein-Westfalen bereits das zweite Nachbarland von Rheinland-Pfalz diese wegweisende und kluge Entscheidung getroffen.
„Wenn wir nicht wollen, dass nun alle frisch ausgebildeten Grundschullehrkräfte nach Hessen oder Nordrhein-Westfalen abwandern, muss die rheinland-pfälzische Landesregierung ihre Blockadehaltung in der Frage der Besoldung von A13/E13 von Grundschullehrkräften endlich aufgeben,“ so der Landesvorsitzende der GEW Rheinland-Pfalz Klaus-Peter Hammer.
Die GEW Rheinland-Pfalz gratuliert der GEW Hessen für den großen Erfolg. „Wir gehen davon aus,“ so Hammer, „dass auch eine Ampel-Koalition in Rheinland-Pfalz die überfällige Aufwertung umsetzen kann, so wie dies schwarz-grüne Regierungen in unseren Nachbarbundesländern beispielhaft vorgemacht haben. Es wird Zeit.“
Mainz, 12.01.2023