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Besoldung von Beamtinnen und Beamten

GEW fordert Abschaffung der Kostendämpfungspauschale

Klaus-Peter Hammer hat sich anlässlich einer Anhörung im rheinland-pfälzischen Landtag zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale geäußert: "An den Beamtinnen und Beamten des Landes wurde lange genug gespart. Nun ist es Zeit, ihnen wieder etwas zurück zu geben. Mehr Wertschätzung jetzt. Wir fordern, dass der Landtag der Abschaffung der Kostendämpfungspauschale zustimmt." Vor dem Landtag hatten sich einige Demonstrierende versammelt, um die Forderung ihrer Gewerkschaft zu unterstützen.

Pressemitteilung der GEW vom 06.09.2022

Kostendämpfungspauschale abschaffen - GEW beteiligt sich an Aktion vor dem Mainzer Landtag

Im Zuge steigender Kosten und hoher Inflation ist das Festhalten an der Kostendämpfungspauschale mehr als unzeitgemäß. Ihre Abschaffung ist überfällig!

„Seit 19 Jahren leisten die Beschäftigten mit der sogenannten Kostendämpfungspauschale einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung“, so Klaus-Peter Hammer, Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Rheinland-Pfalz. „Die Entwicklungen der Energiepreise sind besorgniserregend, während Rheinland-Pfalz im Länderfinanzausgleich Geberland geworden ist. Daher fordern wir Erleichterungen für alle Beschäftigten und aktuell ganz konkret die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale für die Beamt:innen!“

Die GEW folgt dem Aufruf der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und beteiligt sich anlässlich der Sitzung des Haushalt- und Finanzausschusses mit einem Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeamtengesetzes zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale an einer Aktion auf dem Deutschhausplatz.

Wann?                 6. September 2022, 13:30 -15:30 Uhr

Wo?                      Deutschhausplatz, 55116 Mainz

Der Begriff Kostendämpfungspauschale ist sperrig und klingt typisch nach Beamtendeutsch. Dahinter verbirgt sich die seit fast 20 Jahren bestehende Beteiligung der Beamt:innen an ihren Gesundheitskosten. Das rheinland-pfälzische Beihilfesystem sieht für ledige Beamt:innen vor, dass sie sich zu 50 % privat absichern, mit allen Kosten, die das verursacht. Die anderen 50 % werden von der Beihilfe, also dem Land, übernommen und die Kosten werden durch die Pauschale „gedämpft“.

Die Kostendämpfungspauschale ist ein pauschaler Beitrag, der den Beamtinnen und Beamten jährlich von der zu erstattenden Beihilfe abgezogen wird. Diese pauschalen Beiträge sind je nach Besoldungsgruppen gestaffelt. Für die in den Schulen anzutreffenden Besoldungsgruppen sind das zwischen 150 € und 450 €.

Sobald ein:e Beamt:in im Kalenderjahr die ersten Arzt-oder Behandlungskosten einreicht, wird die Pauschale angerechnet. Anstatt eine Erstattung erfolgt also entweder gar keine Erstattung oder eine entsprechend reduzierte. Damit werden die Kosten des Landes gedämpft. Daher der Begriff Kostendämpfungspauschale.

Beamt:innen haben eine verfassungsrechtlich verankerte Pflicht zum vollen persönlichen Einsatz. Dafür muss der Dienstherr als Gegenleistung investieren. Es herrscht ein wechselseitiges Dienst- und Treueverhältnis.

Unsere Rechnung ist einfach:

Es gibt keine „Dienstleistungs- und Aufopferungsdämpfungspauschale“ und dann darf es auch keine „Kostendämpfungspauschale“ geben!

 

Mainz, den 05.09.2022