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GEW begrüßt Stärkung der studentischen Beteiligungsrechte durch das aktuelle Urteil des OVG Rheinland-Pfalz

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz stellte mit seinem Urteil fest, dass die Einrichtung eines neuen Studienfachs eine Angelegenheit der Lehre sei und damit der Beteiligung der stu­dentischen VertreterInnen unterliege.

In dem Streitfall forderten in einer Sitzung des Senats im Juni 2013, alle studentischen Senats­mitglieder von der Uni Trier durch ein suspensives Gruppenveto, dass über die geplante Einrich­tung des neuen Studiengangs „Klinische Pflege“ zum Wintersemester 2014/15 eine erneute Beratung stattfinden solle. Sie begründeten ihr Gruppenveto damit, dass die Akkreditierung eines neuen Studien­gangs eine Angelegenheit der Lehre sei. Denn nach ihrer Ansicht waren die Auswirkungen auf die Lehrangebote der Universität durch Finanzierungsunsicherheiten und das geplante „Einfließenlassen“ vorhandener Lehrdeputate anderer Fächer gegeben. Ebenso könne der über Drittmittel finanzierte neue Studiengang Pflegewissenschaften die Freiheit der Lehre gefährden.

Die Universität Trier lehnte dies mit der Begründung ab, bei der Errichtung eines neuen Studi­engangs gehe es eben nicht um eine Angelegenheit der Lehre, sondern vielmehr um eine "stra­tegische, hochschulpolitische Entscheidung, welche die Universität langfristig" präge.

Ungeachtet des noch anhängigen Verfahrens wurde der neue Studiengang akkreditiert und entsprechende Berufungsverfahren und personelle Entscheidungen vollzogen. Alle organisatori­schen Voraussetzungen waren erfüllt, das neue Studienfach als Studienangebot der Universität Trier für das Wintersemester 2014/15 einzuführen.

„Als Bildungsgewerkschaft begrüßen wir dieses Urteil, weil es die Beteiligungsrechte der stu­dentischen VertreterInnen in den Gremien der Universitäten und Hochschulen stärkt“, so Klaus-Peter Hammer, der rheinland-pfälzische Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.

„Dieses Urteil wird nicht nur in Rheinland-Pfalz richtungsweisend für die Mitwirkung der Studie­renden in universitären Gremien sein.“

Denn in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des OVG Rheinland-Pfalz betonen die Richter vor allem die Rolle der StudentInnen in den rheinland-pfälzischen Senaten: Studenten seien "keine Schüler und auch keine bloßen Objekte der Wissensvermittlung, sondern selbständig mitarbeitende, an den wissenschaftlichen Erörterungen beteiligte Mitglieder der Hochschule".

„Als Bildungsgewerkschaft verfolgen wir kritisch die zunehmend stärkere Abhängigkeit von For­schung und Lehre von Drittmitteln vor allem in Zeiten der verstärkten Einsparungen durch die Schuldenbremse. Auch hier wird von dem rheinland-pfälzischen Urteil eine prägende Wirkung über unser Bundesland hinausgehen.“

So sahen auch die Richter in dem aus Drittmitteln finanzierten Studiengang Pflegewissenschaft einen Hinweis auf eine "verstärkte Ökonomisierung des Wissenschaftsbetriebs". Daraus resul­tierten "Steuerungseffekte", welche die Wissenschafts- und Lehrfreiheit gefährden, so die Rich­ter.

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
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