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Personalratswahlen 2021

Warum Schulen einen Örtlichen Personalrat brauchen

Wählen ist ein demokratisches Grundrecht. Überall dort, wo Wahlen stattfinden, werden Beteiligungsrechte und Verantwortung wahrgenommen. Ein Personalrat ist die Interessenvertretung der Beschäftigten an Schulen. Er wird gewählt, um stellvertretend für die Kolleginnen und Kollegen gegenüber der Dienststellenleitung tätig zu werden. Deshalb wählt die Schulleitung den ÖPR auch nicht mit und darf keinerlei Einfluss auf die Wahl nehmen.

Die Aufgaben eines ÖPR sind vielfältig und interessant:

  • Der ÖPR berät und unterstützt Kolleg*innen bei Fragen zu Entscheidungen, die die Schulleitung trifft, z.B. bei ihrer Stundenplangestaltung, bei der Anordnung von Mehrarbeit und Vertretungsunterricht oder von Zusatzaufgaben. Auf Wunsch nimmt er an dienstlichen Gesprächen einzelner Kolleg*innen mit der Schulleitung teil. Bei Versetzungen oder Abordnungen wird er beteiligt.
  • Der ÖPR bestimmt mit bei den Arbeitsbedingungen, der Gestaltung der Arbeitsplätze, dem Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitszeit und Arbeitsmethoden, der Erstellung von Grundsätzen, Kriterien und Konzepten und der Auswahl der Teilnehmenden an Fortbildungsveranstaltungen.
  • Der ÖPR nimmt an allen Auswahlgesprächen teil und ist Ansprechpartner für neue Kolleginnen und Kollegen.
  • Der ÖPR prüft, ob die rechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Beschäftigten eingehalten werden (z.B. Fürsorgeprinzip, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Regelungen für Teilzeitkräfte, Benachteiligungsverbot, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Belastungen durch dienstliche Aufgaben) und sucht bei Problemen in Gesprächen mit der Schulleitung Lösungen.
  • Anlassbezogen, jedoch mindestens einmal vierteljährlich, findet ein Gespräch zwischen ÖPR und Schulleitung statt.
  • Der ÖPR nimmt berechtigte Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegen und setzt sich für eine Lösung ein.
  • Der ÖPR kann für die Interessen des Kollegiums initiativ werden.
  • Der ÖPR setzt sich für die Gleichbehandlung aller Kolleginnen und Kollegen und für transparente Regelungen ein.
  • Der ÖPR ist ein selbstständiges Gremium. Er kann die Unterstützung des Bezirks- und Hauptpersonalrats seiner Schulart einfordern.
  • Für den ÖPR ist es wichtig, Mitglied in der GEW zu sein.

Ein Personalratsmitglied sollte Kontaktfreude und Engagement mitbringen. Das fachliche Handwerkszeug liefert die GEW. Denn diese bietet Personalratsmitgliedern Unterstützung in Form von Personalratsschulungen sowie fachlicher Beratung durch Gewerkschaftsmitglieder in den Bezirks- und Hauptpersonalräten. Personalratsmitglieder, die in der GEW organisiert sind, erhalten darüber hinaus Rechtsberatung und weitere Unterstützung durch ihre Gewerkschaft.

Ein ÖPR besteht aus einer Person oder einem mehrköpfigen Gremium. Die Größe des ÖPR ist abhängig von der Größe des Kollegiums:

                  5 bis 20 Beschäftigte             1 Mitglied

                21 bis 50 Beschäftigte             3 Mitglieder

                51 bis 100 Beschäftigte           5 Mitglieder

              101 bis 250 Beschäftige            7 Mitglieder

              251 bis 500 Beschäftigte           9 Mitglieder (…)

Die Amtszeit läuft bis zur nächsten regulären PR-Wahl 2025. Für den Fall, dass ein ÖPR-Mitglied beurlaubt wird, sich versetzen lässt oder aus anderen Gründen verhindert ist oder ausscheidet, ist es auch wichtig, genügend Ersatzmitglieder zu wählen. Der ÖPR sollte geschlechtergerecht zusammengesetzt sein und die an der Schule tätigen verschiedenen Berufsgruppen abbilden.