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3. Bildung von Anfang an

Alle Kinder müssen ihre kognitiven, motorischen, sozialen und emotionalen Fähigkeiten umfassend entwickeln können. Dazu ist auch die Erziehungs- und Bildungsarbeit mit 0- bis 10-jährigen Kindern weiter auszubauen. Rahmenbedingungen müssen dieser Arbeit angepasst werden.

Frühe Förderung gilt als Basis für eine erfolgreiche Bildungsteilhabe. Der pädagogische Schwerpunkt in den Einrichtungen der frühkindlichen Bildung ist darauf zu richten, alle Kinder in ihren individuellen Lern- und Entwicklungsprozessen zu fördern.

Die Einrichtungen sind deshalb so auszustatten, dass u.a. in kleineren Gruppen und mit einer deutlich verbesserten Erzieher_in-Kind-Relation als bislang üblich gearbeitet werden kann.

Leitungskräften und dem pädagogischen Fachpersonal müssen neben der Arbeit mit den Kindern insbesondere für die Bildungs- und Erziehungspartnerschaften mit Eltern, die Erstellung von Lern- und Bildungsdokumentationen sowie die Kooperation mit Primarschulen angemessene Zeitkontingente zur Verfügung gestellt werden.

Es sind Maßnahmen zu treffen, um auch zukünftig genügend motivierte und geeignete Personen für den Beruf der Erzieher_in zu gewinnen. Dazu gehören u. a. eine angemessene Bezahlung, sichere und alters- und alternsgerechte Arbeitsverhältnisse sowie eine hochqualifizierte Ausbildung. Ein gesellschaftspolitischer Diskurs über die Wertigkeit der Arbeit im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes ist anzustoßen. Im Elementarund Primarbereich muss durch den Einsatz und die Zusammenarbeit multiprofessioneller Fachkräfte gewährleistet werden, dass die individuellen Entwicklungs- und Lernbedürfnisse aller Kinder Berücksichtigung finden können.