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GEW kritisiert Quarantäne-Regeln

„Das ist eine Gefährdung des Gesundheitsschutzes“

Bund und Länder haben sich bei ihrem Corona-Gipfel am Freitag auf neue Quarantäne-Bestimmungen geeinigt. Für Schulen und Kitas „besonders laxe Regeln anzuwenden, ist ein Spiel mit der Sicherheit“, sagte GEW-Vize Keller.

(Foto: Pixabay/CCO)

Wegen der sich rasant ausbreitenden Omikron-Variante hat die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) am Freitag eine Reihe neuer Beschlüsse gefasst. So wurden etwa die Quarantäneregeln geändert. Für Schülerinnen und Schüler sowie Kita-Kinder soll die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen Negativtest beendet werden können. Die GEW hält es für problematisch, wenn man die Regelungen für eine bestimmte Gruppe laxer fasst als für alle anderen.

„Dadurch setzen wir alle, die sich an Schulen aufhalten, einer erhöhten Infektionsgefahr aus.“ (Andreas Keller)

„Die Verkürzung für Quarantänezeit für Schülerinnen und Schüler ist nicht nachvollziehbar. Dadurch setzen wir alle, die sich an Schulen aufhalten, einer erhöhten Infektionsgefahr aus“, sagte der stellvertretende GEW-Vorsitzende Andreas Keller, den Funke-Zeitungen. Das gleiche gelte auch für den Kita-Bereich.

Solange es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse gebe, dass Kinder schneller Symptome entwickeln würden oder schneller wieder genesen, könnte die GEW diese Entscheidung nicht befürworten. „Für die Schulen besonders laxe Regeln anzuwenden, ist ein Spiel mit der Sicherheit von Schülerinnen, Schülern, Lehrkräften und Eltern. Das ist eine Gefährdung des Gesundheitsschutzes, die problematisch ist“, sagte Keller weiter.

„Deshalb sind wir erleichtert, dass es keine Sonderregelungen für Lehrkräfte gibt.“ (Andreas Keller)

Die GEW begrüßte hingegen die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz, keine besonders kurzen Quarantänezeiten für Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher vorzusehen. Der Gesundheitsschutz der Beschäftigten in Schule und Kita müsse gewährleistet bleiben. „Deshalb sind wir erleichtert, dass es keine Sonderregelungen für Lehrkräfte gibt, wie sie die Kultusministerkonferenz vorgeschlagen hatte“, sagte Keller.

Länder sollen ihre Hausaufgaben machen

Viel wichtiger wäre es, dass „die Länder und Schulträger ihre Hausaufgaben machen und bessere Bedingungen für den Infektionsschutz insgesamt schaffen. Es ist immer noch nicht so, dass wir an allen Schulen mindestens drei Tests pro Woche haben, nicht überall gilt in der Schule eine Maskenpflicht, es werden keine Masken ausgehändigt, wir haben nicht flächendeckend Luftfilter und es gibt keine Entzerrung des Schulbusverkehrs. Das alles wäre nötig – darauf sollten sich Bund und Ländern konzentrieren“, so der GEW-Vize.

Die GEW favorisiere den Präsenzunterricht. Allerdings habe es die Politik in den vergangenen zwei Jahren versäumt, alles dafür zu tun, damit dieser in Zeiten der Pandemie auch dauerhaft möglich ist. Auch in den Kitas müssten die Arbeitgeber ihrer Verantwortung nachkommen und kostenfrei FFP2-Masken an die Kolleginnen und Kollegen ausgeben, um insgesamt für mehr Schutz zu sorgen.

Die Richtschnur für die Maßnahmen in der Schule sollen nach Ansicht der GEW die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sein. Dafür schlägt die GEW ein Fünf-Punkte-Programm vor:

5-Punkte-Programm zum Gesundheitsschutz an Schulen
Ab der 5. Klasse muss das gesellschaftliche Abstandsgebot von 1,5 Metern gelten. Dafür müssen Klassen geteilt und zusätzliche Räume beispielsweise in Jugendherbergen gemietet werden.
Um die Schulräume regelmäßig zu lüften, gilt das Lüftungskonzept des Umweltbundesamtes. Können die Vorgaben nicht umgesetzt werden, müssen sofort entsprechende Filteranlagen eingebaut werden.
Die Anschaffung digitaler Endgeräte für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler muss endlich beschleunigt werden. Flächendeckend müssen eine datenschutzkonforme digitale Infrastruktur geschaffen und IT-Systemadministratoren eingestellt werden. Zudem müssen die Länder Sofortmaßnahmen zur digitalen Fortbildung der Lehrkräfte anbieten.
Für die Arbeitsplätze in den Schulen müssen Gefährdungsanalysen erstellt werden, um Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler besser zu schützen.
Transparenz schaffen: Kultusministerien und Kultusministerkonferenz müssen zügig ihre Planungen umsetzen, wöchentlich Statistiken auf Bundes-, Landes- und Schulebene über die Zahl der infizierten sowie der in Quarantäne geschickten Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler zu veröffentlichen. „Wir brauchen eine realistische Datenbasis, um vor Ort über konkrete Maßnahme zu entscheiden“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. 

Übersicht: Alles, was sich an Bildungseinrichtungen mit Blick auf den Gesundheitsschutz in Corona-Zeiten ändern muss.

Das sind die neuen Quarantäne-Regeln

Bund und Länder hatten am Freitag beschlossen, dass Kontaktpersonen von Corona-Infizierten künftig von der Quarantäne befreit werden, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, also geboostert sind. Dies gilt auch für frisch doppelt Geimpfte und frisch Genesene - für Kontaktpersonen also, deren Erkrankung oder Impfung weniger als drei Monate zurückliegt.

Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden, wenn sie sich nicht vorher „freitesten“ lassen. Das geht allgemein nach sieben Tagen, wenn entweder ein negativer PCR- oder Antigen-Schnelltest vorgezeigt werden kann.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Kita-Kinder kann die Quarantäne als Kontaktperson aber bereits nach fünf Tagen durch einen negativen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie in serielle Teststrategien eingebunden seien. Ab wann die neuen Regeln genau gelten sollen, ist noch unklar.

Für die Kitas verlangt die GEW, die individuellen Gefährdungsbeurteilungen nach Arbeitsschutzgesetz umzusetzen. Jede Kita braucht passgenaue und wirksame Hygienepläne. „Die Regelungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für Kitas zum Infektionsschutz sind zu beachten und umzusetzen. Weiter müssten alle Kitaträger Betriebsmediziner einsetzen, diese sollten die Risikogruppen bei den Beschäftigten beraten und im Einzelfall von der Arbeit in der Kita freistellen“, sagte GEW-Chefin Maike Finnern. Sie regte zudem an, freiwillige, kostenfreie Coronatests sowie eine Grippeschutzimpfung für die Beschäftigten anzubieten.

  • Freiwillige, kostenfreie Coronatests sowie eine Grippeschutzimpfung für die Beschäftigten
  • Passgenaue und wirksame Hygienepläne für jede Kita
  • Umsetzung der Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) an Kitas
  • Risikogruppen von Betriebsmedizinern beraten lassen und im Einzelfall von der Arbeit an der Kita freistellen

Übersicht: Alles, was sich an Bildungseinrichtungen mit Blick auf den Gesundheitsschutz in Corona-Zeiten ändern muss.