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Freistellung für Leitungstätigkeiten in der Kita

Eine Kita-Leitung ist verantwortlich für Pädagogik, Personal, Einrichtung und Budget. Allesamt wichtige Aufgaben, die für eine gute Qualität einer Kindertageseinrichtung von Bedeutung sind und wofür genügend Zeit zur Verfügung gestellt werden muss.

Die rheinland-pfälzische Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes regelt in § 2 Abs. 5 Nr. 3, dass „mit Zustimmung des Jugendamtes zusätzliches Erziehungspersonal eingesetzt werden kann, insbesondere wenn die Kindergartenleitung teilweise oder ganz für die Leitungsarbeit freigestellt werden soll.“

Somit liegt die Frage, ob und in welchem Umfang in einer Kita gesonderte Stunden für Leitungstätigkeiten im Personalschlüssel einer Einrichtung zur Verfügung gestellt werden, in der Entscheidung der Träger und des jeweils zuständigen Jugendamtes vor Ort.

In der Folge gibt es in den Kitas sehr unterschiedliche Regelungen. Teilweise wird eine Staffel angewendet, die in einem Papier „Selbstkontrolle von Personalkosten in Kindergärten“ zwischen Landkreistag, Städtetag, Evangelischen Kirchen und den Diözesen im Land vereinbart worden ist.

1 Gruppe     6 Stunden
2 Gruppen   9 Stunden
3 Gruppen 12 Stunden
4 Gruppen 15 Stunden
5 Gruppen 18 Stunden
6 Gruppen 21 Stunden

In manchen Regionen von Rheinland-Pfalz werden bessere Regelungen als in dieser Staffel angewendet, in anderen Regionen aber nicht einmal die Regelungen dieser Staffel angewendet.

Momentan wird das Kita-Gesetz novelliert und Gewerkschaften sowie am Verfahren beteiligte Trägerorganisationen und Vertreter der Fachwissenschaften fordern eine erhebliche Ausweitung der Stunden, die zukünftig für Leitungsaufgaben verpflichtend bereitgestellt werden sollen. 

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