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Altersteilzeit

Der Tarifvertrag zur Altersteilzeit ist am 31.12.2022 ausgelaufen. Die kommunalen Arbeitgeber waren in der zurückliegenden Tarifrunde nicht bereit, die Regelungen zu verlängern. Eine individuelle Vereinbarung auf Grundlage des Altersteilzeitgesetzes bleibt möglich, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber sich einig sind.

 

Für alle Texte in diesem Kita ABC gilt, dass wenn tarifliche Bestimmungen berührt sind, der TVöD zugrunde gelegt wird und in Mitbestimmungsfragen das Landespersonalvertretungsgesetz berücksichtigt ist. Für Beschäftigte bei nicht kommunalen Trägern gelten zum Teil andere Rechtswerke, wie Arbeitsvertragsordnungen oder Mitbestimmungsgesetze.

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