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JA13

Ab 2026 gleiche Einstiegsgehälter für Lehrkräfte in NRW

Im August 2026 sollen alle Lehrer und Lehrerinnen in Nordrhein-Westfalen mit A 13 in den Beruf starten. Ein Erfolg der GEW! Doch es gibt auch weiterhin Ungleichheiten.

Die GEW Nordrhein-Westfalen fordert seit langem, Grundschullehrerinnen und -lehrer, aber auch Lehrkräfte der Sekundarstufe I nach A13 zu besolden und Angestellte nach E13 zu bezahlen. (Foto: Alena Matveyenka)

Der Düsseldorfer Landtag hat die Anpassung der Lehrkräftebesoldung verabschiedet: Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen und der Sekundarstufe I sollen demnach in fünf Schritten bis zum Jahr 2026 in die Besoldungsgruppe A 13 überführt werden. Rückwirkend zum 1. November 2022 haben sie bereits eine Zulage in Höhe von 115 Euro, die Anfang des Jahres ausgezahlt wurde. Die Zulage erhöht sich jährlich zum 1. August um jeweils 115 Euro, so dass ab August 2026 ein Plus von insgesamt 460 Euro erreicht wird.

Die Bildungsgewerkschaft feiert dies zwar als gewerkschaftlichen Erfolg. Schon länge kämpft die GEW mit allen Landesverbänden für eine verfassungskonforme und faire Bezahlung der Lehrkräfte. Ungleichheiten bestehen aus Sicht der Gewerkschaft jedoch fort. Gehaltsmäßig und laufbahnrechtlich bleibe die bisherige Unterscheidung der Lehrämter der Sekundarstufe II und den anderen Lehrämtern erhalten – trotz gleicher Ausbildungsanforderungen.

„Mit der Umsetzung von A13 als Einstiegsamt für alle Lehrkräfte hätte die Landesregierung die Chance gehabt, die dringend notwendige Reform der Besoldungsstruktur vorzunehmen.“ (Ayla Celik)

„Weitere Schritte sind zwingend, um das Ziel zu erreichen. Wir verbuchen die Reform als Etappenerfolg, den es ohne den massiven Druck der GEW nicht gegeben hätte. Eine einheitliche Lehrkräftelaufbahn ist die logische Konsequenz“, sagte die Landesvorsitzende Ayla Çelik. „Mit der Umsetzung von A 13 als Einstiegsamt für alle Lehrkräfte hätte die Landesregierung die Chance gehabt, die dringend notwendige Reform der Besoldungsstruktur vorzunehmen. Diese Chance ist leider nicht wahrgenommen worden.“

Die GEW setzt sich seit Jahren dafür ein, alle verbeamteten Lehrkräfte nach der Besoldungsgruppe A 13 und alle angestellten Lehrkräfte nach der Entgeltgruppe E 13 zu bezahlen - unabhängig von der Schulform, an der sie arbeiten.

Eine interaktive Landkarte zur Lage in den Bundesländern gibt einen detaillierten Überblick.

Hinweis der Redaktion: In einer ursprünglichen Fassung des Textes hieß es, dass die Überführung in A 13 bis zum August 2025 erfolgt. Das ist falsch, richtig ist, dass die Überführung in A 13 bis zum August 2026 erfolgt. Wir haben den Text entsprechend korrigiert.