Gemeinsame Presseerklärungzur Studie des WZB (Pressegespräch am 08.10.2021)
Gemeinsame Presseerklärung zum Pressegespräch am 08.10.2021 in Mainz
Rheinland-Pfalz landet auf dem letzten Platz bei der Ausgestaltung der schulischen Inklusion / Bahnbrechende Studie des Wissenschaftszentrums Berlin (WZB) / Eingegangene Verpflichtungen zur Entwicklung eines Inklusiven Schulsystems gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention Art. 24 werden nicht erfüllt.
„Mehr als zehn Jahre nachdem die Bundesrepublik Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im März 2009 ratifiziert hat, ist die Exklusionsquote (der Anteil der Schüler:innen, die weiter im Sondersystem unterrichtet werden) bundesweit jedoch kaum gesunken – in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz ist sie sogar angestiegen.“ (Hervorhebung durch die Unterzeichnenden).
Dies stellen Autorinnen und Autoren der umfangreichen Studie1 des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) fest. Diese haben ein Instrumentarium entwickelt, mit dem die Umsetzung schulischer Inklusion gemäß der UN-BRK eingeschätzt werden kann. Die Ergebnisse sind für die einzelnen Bundesländer aufbereitet. Für Rheinland-Pfalz kommen sie zu dem Ergebnis, dass sich klare Belege dafür finden lassen, dass systematisch gegen die Implementationspflichten verstoßen wird.
So kommt die Studie des WZB zum Ergebnis, dass
- die wohnortnahen inklusiven schulischen Angebote nicht ausreichend gewährleistet sind,
- der klare Vorrang der gemeinsamen Beschulung nicht erfüllt ist, sondern stattdessen das Elternwahlrecht eingeführt wurde,
- durch mangelhafte und rechtlich unzureichend konkretisierte Finanzierung die pädagogische Unterstützung im inklusiven Lernumfeld nicht sichergestellt ist und
- die Transformation bestehender Förderschulsysteme in inklusive Regelschulsysteme nicht erkennbar ist.
Dieses beschämende und alarmierende Fazit für die rheinland-pfälzische Bildungspolitik ist leider nicht überraschend für die GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft), für die GGG (Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule), für die unabhängige Initiative ESfA (Eine Schule für ALLE), für die Landesarbeitsgemeinschaft GLGL (Gemeinsam Leben Gemeinsam Lernen) und für die LSV (Landesschüler:innenvertretung). Seit vielen Jahren weisen alle darauf hin, dass mit der Fortdauer der Doppelstrukturen von Förderschulen und Schwerpunktschulen und der damit verbundenen Unterfinanzierung der inklusiv arbeitenden Schulen der Art. 24 UN-BRK nicht ernst genommen wird.
Die GEW weist eindringlich darauf hin, dass der nun bereits vorhandene Fachkräftemangel an Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowie Pädagogischen Fachkräften (mit einer für das Arbeitsfeld Schule qualifizierenden Weiterbildung) die Situation weiter verschärft. „Dieser Mangel wird in absehbarer Zeit auch nicht behoben sein. Selbst wenn die Landesregierung zeitnah eine weitere, dringend benötigte Fakultät für Sonderpädagogik in Koblenz installieren sollte, werden mindestens weitere 6 Jahre vergehen, bis die ersten Lehrkräfte in den Schulen ankommen. Wir laden erneut dazu ein, über die prinzipielle Struktur des Lehramtsstudiums neu nachzudenken im Sinne eines Stufenlehramts für ein inklusives Schulsystem in Rheinland-Pfalz“, so Klaus-Peter Hammer.
Die GGG macht sich für einen AdHoc-Plan „Inklusive Bildung und Schule“ stark. Wolfgang Thiel vom Landesvorstand: „Wir brauchen dringend einen Zeit- und Handlungsplan zur Erreichung des Umbaus zu einem inklusiven Schulsystem. Er muss Maßnahmen und Zeiträume enthalten, um Glaubwürdigkeit herzustellen. Erste Schritte sollten sein, das Gutachten zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs abzuschaffen und keine Kinder mehr in die Förderschulen „Lernen“, „Sprache“ und „sozial-emotionale Entwicklung“ abzuschieben. Voraussetzung für den für eine gelingende schulische Inklusion erforderlichen Paradigmenwechsel ist die Aufhebung der Selektion nach der 4. Klasse, neben der Selektion in die diversen Förderschulen.“
Der fehlende Paradigmenwechsel, wie er von den Autorinnen und Autoren eingefordert wird, ist auch im Bereich der rheinland-pfälzischen Lehrkräftebildung zu beobachten. Weder in der Ausbildung, wo gerade mal eine Modul-Überschrift um den Begriff Inklusion erweitert wurde, noch in der Fortbildung, in der viel zu wenige und wenig einschlägige Angebote vorgehalten werden, haben sich die politisch und fachlich Verantwortlichen auf einen erkennbaren Weg gemacht, die UN-BRK ernsthaft umzusetzen.
„Noch immer werden Lehrkräfte für Fächer und Schulformen und nicht primär für die Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgebildet. Inklusion gelingt dann, wenn sich eine Lehrkraft für jedes Kind zuständig fühlt. Wir vermissen auch neue Umsetzungen zur Erkenntnis, dass die Trennung nach der vierten Klasse ebenfalls dem inklusiven Gedanken widerspricht“, ergänzt Rosemi Waubert de Puiseau vom Landesvorstand der GGG.
ESfA stellt fest, dass in der rheinland-pfälzischen Bildungspolitik eklatant durch kontraproduktive Weichenstellungen und hartnäckiges Unterlassen möglicher Transformationsaktivitäten gegen die UN-BRK verstoßen und damit intentional widerrechtlich gehandelt wird.
Damit bildet Rheinland-Pfalz das beschämende Schlusslicht unter den Bundesländern!
„Wir fordern in einem ersten Schritt die umgehende Abschaffung der Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen, Sprache und sozial-emotionale Entwicklung. Die dadurch freiwerdenden Sonder-pädagog:innen sorgen in inklusiven Regelschulen für individuelle Förderung und mehr Bildungsgerechtigkeit“, so Hans Ganß von der unabhängigen Initiative.
Auch ESfA befürwortet daher nachdrücklich eine Überprüfung durch den zuständigen UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (nach Art. 6 des Fakultativprotokolls zur UN-BRK).
GLGL kritisiert, dass das aktuelle Schulgesetz Eltern von Kindern mit Förderbedarf vor die Wahl stellt, ob ihr Kind am inklusiven Unterricht in einer Schwerpunktschule teilnehmen oder auf eine Förderschule gehen soll. „Wir sehen hier ein grundsätzliches Problem. Eltern können nicht darüber entscheiden, ob ihrem Kind Menschenrechte zukommen oder eben nicht. Die Kinder selbst sind Träger ihrer Menschenrechte und es ist Aufgabe der Bildungspolitik, gemeinsam mit den Eltern Art. 24 der UN-BRK umzusetzen und das Recht auf Inklusion zu verwirklichen“, so Christine König. „Die Landesregierung scheut hier die Verantwortung. Sie müsste in ihrer Bildungspolitik den Leitgedanken der Inklusion als Recht des Kindes in den Mittelpunkt stellen und Strukturen dahingehend umgestalten, dass alle Schülerinnen und Schüler vorbehaltlos eine Regelschule besuchen können.“
Wenn den Eltern als Alternative zur Förderschule nur eine schlecht ausgestattete, pädagogisch kaum gerüstete, vermeintlich inklusive Schwerpunktschule bleibt, gibt es keine echte Wahlfreiheit.
Bis auf wenige Ausnahmen wünschen sich alle Eltern für ihre Kinder ein Leben in der Mitte der Gesellschaft. Wenn sie dennoch häufig die Förderschule bevorzugen, liegt dies am beklagenswerten Zustand der schulischen Inklusion. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte hält dieses Elternwahlrecht für nicht UN-BRK-konform und sieht darin höchstens eine Übergangslösung, solange es den strukturellen Umbau des Schulsystems nicht bremst. Aber genau das tut es. Die Exklusionsquote in Rheinland-Pfalz steigt. „Deshalb sind wir als LAG Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen der Meinung, dass wir einen Neustart für den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung brauchen“, so Christine König.
Die LSV äußert sich so: „Um sich dieser Herausforderung anzunehmen, bedarf es endlich eines grundlegenden Umdenkens in der Umsetzung von schulischer Inklusion in der Politik und in der gesamten Gesellschaft. Denn wir alle tragen hierbei eine besonders große Verantwortung, der wir unbedingt nachkommen müssen“, appelliert Pascal Groothuis (Landesschüler:innenvertreter in Rheinland-Pfalz) an die bildungspolitisch Verantwortlichen.
Mainz, 08.10.2021
55116 Mainz