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Stellungnahmen der GEW zu Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben

Die GEW wird bei Vorliegen eines entsprechenden Anlasses von der Landesregierung oder von einem Ministerium aufgefordert zu einem Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben schriftlich Stellung zu beziehen. Die jeweilige Stellungnahme der GEW kommt unter Beteiligung der betroffenen Mitgliedergruppen zustande. Sie wird im Landesvorstand oder im Geschäftsführenden Vorstand beraten und abgestimmt. 

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