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Zugang zu Bildung für Flüchtlinge und Asylsuchende: Existenz in Würde und Gleichberechtigung

Folgende Handlungsempfehlungen zur Gewährleistung von Bildungszugängen und -teilhabe für Flüchtlinge und Asylsuchende hat die Bundes-GEW Anfang Oktober vorgelegt. Auch der GEW-Landesvorstand hat seine Resolution zur Flüchtlingspolitik auf seiner jüngsten Sitzung aktualisiert und wird diese bei der GEW-Vertrauensleutetagung diskutieren – wir berichten in der kommenden Ausgabe.

Bild: Bert Butzke

Die GEW bekennt sich zu der Verantwortung, Menschen, die in Deutschland Schutz suchen,  aufzunehmen und die Unterstützung zukommen zu lassen, der sie für eine Existenz in Würde und Gleichberechtigung bedürfen. Sie verweist auf verfassungs- und völkerrechtliche Pflichten Deutschlands, aus dem Grundgesetz und bspw. der UN-Flüchtlings- und der UN-Kinderrechtskonvention sowie dem internationalen Berufsethos für Pädagoginnen und Pädagogen, das die Beschäftigten im Bildungswesen auffordert, alle Formen von Rassismus, Vorurteilen und Diskriminierung im Bildungsbereich zu bekämpfen. Geschlechter- und diversitätsbewusste sowie diskriminierungssensible Bildung muss Leitlinie pädagogischen Handelns sein.
Bildung ist die zentrale Voraussetzung zur Vermittlung grundlegender Kompetenzen für gesellschaftliche Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben in wirtschaftlicher Unabhängigkeit. Für Flüchtlinge und Asylsuchende gilt, was für alle Menschen gilt: Bildung ist ein Menschenrecht. Viele der Menschen, die jetzt nach Deutschland kommen, werden hier auf Dauer eine neue Heimat finden. Den Zugang zu Bildung an ihren Status zu knüpfen oder abzuwarten, ob sie ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten, wäre unzumutbar und verantwortungslos, denn: Bildung kann nicht warten! Das Grundrecht auf Bildung und das Grundrecht auf Asyl sind nicht verhandelbar und dürfen ebenso wenig wie die Standards für Inklusion aus Kostengründen relativiert werden.

I. Grundsätze für den Zugang zu Bildung für Flüchtlinge und Asylsuchende sowie die Unterstützung für Bildungseinrichtungen und Beschäftigte

Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, haben unterschiedliche Bildungsbiografien und Berufserfahrungen und leiden häufig unter Traumatisierungen. Sie treffen in Kitas, Schulen, Berufsschulen, Weiterbildungseinrichtungen und Hochschulen auf motivierte Beschäftigte. Diese sind in hohem Maße bereit, sich über die ihnen bereits gestellten Anforderungen hinaus zu engagieren, benötigen jedoch zusätzliche Unterstützung und Qualifikationen. Juristische Barrieren, Wechsel der Aufenthalte und eine mangelnde Ausstattung mit spezifisch für Migrationsfragen geschultem Personal erschweren ihnen eine kontinuierliche, strukturierte und gemeinsame Arbeit mit den Flüchtlingen. Deshalb muss grundsätzlich gelten:

  • Für alle Menschen, die nach Deutschland zuwandern, muss der Zugang zu Bildungsangeboten – passend zu ihrem Lern- und Bildungsstand und ihren sonstigen Voraussetzungen – gewährleistet werden, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus.
  • Wechsel des Aufenthaltsortes und der Bildungseinrichtungen stehen einer pädagogisch notwendigen Kontinuität und dem sozialen Austausch in einem bekannten Umfeld entgegen. Deshalb müssen alle jungen Menschen, die mit ihren Familien Schutz suchen, sowie unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche so schnell es geht sichere Aufenthaltsperspektiven und Zugänge zu den regulären öffentlichen Bildungseinrichtungen erhalten. Das Abwarten bspw. von Asylverfahren ist nicht nur menschlich belastend und birgt die Gefahr weiterer Traumatisierungen und der Abdrängung in die aufenthaltsrechtliche Illegalität, sondern vergeudet auch wichtige Zeit für Bildung. Bildungsinstitutionen müssen über einen Wechsel des Aufenthaltsortes informiert werden.
  • Ein schneller Erwerb der deutschen Sprache ist vordringlich. Daher müssen Kitas, Schulen, Berufsschulen, Weiterbildungseinrichtungen und Hochschulen personell und finanziell zusätzlich so ausgestattet werden, dass deutlich mehr Kapazitäten für eine individuelle und bedarfsgerechte Sprachbildung zur Verfügung stehen und die regulären Angebote unverändert aufrechterhalten werden können.
  • Herkunftssprachliche und mehrsprachige Bildungsangebote dienen der Sprachbildung sowie der Identitäts- und Lernentwicklung.
  • Ist aktuell nicht ausreichend Personal mit den nötigen formalen Qualifikationen verfügbar, muss es berufsbegleitend kurzfristig Ad-Hoc-Maßnahmen und nötigenfalls Quereinstiege, mittelfristig Fort- und Weiterbildungsangebote und parallel einen entsprechenden quantitativen und qualitativen Aus- und Umbau der PädagogInnenausbildung geben.
  • Bildung in der Migrationsgesellschaft ist die Kernaufgabe gut ausgebildeter Pädagoginnen und Pädagogen verschiedener Professionen in den öffentlichen Bildungseinrichtungen.
  • Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrkräfte unter den Geflüchteten sollten in ihrer Profession anerkannt und bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen zur Betreuung und zum Unterricht von Kindern und Jugendlichen hinzugezogen werden.
  • Die spezifischen Bedürfnisse und Problemlagen geflüchteter Frauen und Kindern müssen beachtet werden und es bedarf speziell auf sie ausgerichteter Maßnahmen und Beratungsangebote.
  • Auch Helferinnen und Helfer brauchen fachliche Unterstützung in den für sie neuen und belastenden Situationen.

Die GEW fordert die Einsetzung einer hochrangigen Arbeitsgruppe von Bund, Ländern, Gemeinden, Gewerkschaften, Migrantinnen- und Migrantenorganisationen sowie Trägern von Bildungseinrichtungen, Arbeitsagentur und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die ein abgestimmtes Gesamtkonzept erstellt, das kurzfristige Maßnahmen enthält und mittelfristig verlässliche Strukturen im Bildungswesen schafft. Diese müssen bedarfsgerecht sowie nachhaltig gestaltet und koordiniert werden.

II. Handlungsempfehlungen zum Bildungszugang für Flüchtlinge und zur Unterstützung der Bildungseinrichtungen und ihrer Beschäftigten

Die GEW empfiehlt die folgenden kurzfristigen Maßnahmen, um den unbeschränkten Zugang für Flüchtlinge und Asylsuchende zu Bildung zu gewährleisten, die Arbeit der Bildungseinrichtungen und ihrer Beschäftigten zu unterstützen und die Voraussetzungen für erfolgreiche Bildungsbiografien zu schaffen. Dem Bund obliegt dabei der wesentliche Teil der Finanzierungsverantwortung. Die Finanzierung muss deshalb noch im Bundeshaushalt 2016 sichergestellt werden:

1. Notwendige Anpassungen der geltenden Rechtslage und Verwaltungspraxis

  • Sichere Aufenthaltsperspektive bis zum Abschluss der Ausbildung oder des Bildungsgangs
  • Recht auf für Bildung und Ausbildung nötige Mobilität bzw. Bewegungsfreiheit/Aufhebung der Residenzpflicht
  • Information über Rechtsansprüche aus SGB VIII (insb. Recht auf einen Kita-Platz) und Abbau bürokratischer Hürden hinsichtlich ihrer Umsetzung
  • Abbau bürokratischer Hürden hinsichtlich einer zügigen Umsetzung der Schulpflicht (ab dem ersten Tag, spätestens drei Monate nach Ankunft) bzw. des Rechts auf diskriminierungsfreien Zugang zu Bildung
  • Recht zum Besuch der berufsbildenden Schule bis zum Alter von 25 Jahren
  • Verzicht auf Ausbildungs- und Studierverbotsauflagen durch Ausländerbehörden
  • Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer zum BAföG- und BAB-Bezug auf drei Monate
  • Erweiterung der Quereinsteigerregelungen der KMK für Sprachlehrkräfte (Deutsch als Zweitsprache, Herkunftssprachen)
  • Abbau bürokratischer Hürden zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen

2. Programme und Maßnahmen

  • Ausweitung des Bundesprogramms „Sprach-Kitas“
  • Einsatz von Kindheitspädagoginnen und -pädagogen als Bildungsbegleiterinnen und -begleiter in den Erstaufnahmelagern
  • Einstellung von Personal für die hinzukommenden Kinder entsprechend Erzieher/innen-Kind-Relation
  • Sofortige Fort- und Weiterbildungen sowie zusätzliches Fachpersonal für den Umgang mit traumatisierten Kindern und Dolmetscherleistungen für die Elternarbeit
  • Sofortprogramm zur Förderung der Aus-/Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften mit der Befähigung „Deutsch als Fremd- bzw. Zweitsprache“ / Angebot von Kompaktkursen vor Start von Maßnahmen
  • Einstellung zusätzlicher Lehrkräfte zur Beschulung geflüchteter Kinder
  • Einrichtung z.B. von Willkommensklassen/Lerngruppen für geflüchtete Kinder bzw. Jugendliche mit einer maximalen Größe von 12 Schülerinnen und Schülern. Zudem ergänzende Sprachangebote im Regelunterricht von Anfang an
  • Ausbau der Schulsozialarbeit durch mindestens zwei Fachkräfte an jeder betroffenen Schule
  • „Deutsch als Zweit-/Fremdsprache“ zu einer echten Lehramtsbefähigung aufwerten und zu einem vollwertigen Lehramtsfach in der Lehrkräfteausbildung aufbauen
  • Durchgängige Sprachbildung als verpflichtender Bestandteil in allen Fächern
  • Ausweitung der assistierten Ausbildung und ausbildungsbegleitenden Hilfen in der beruflichen Bildung
  • Studienplatzangebot durch weitere Aufstockung des Hochschulpakts nachfragegerecht ausbauen, Zugangserleichterungen als Gasthörerinnen und Gasthörer
  • Flächendeckendes Angebot an gebührenfreien Deutschkursen schaffen
  • Spezifische Ansprechpersonen an jeder Hochschule sowie Lehr- und Beratungsangebote für Geflüchtete
  • Flächendeckende Fortbildungsangebote für Lehrende schaffen, die auf professionellen Umgang mit heterogenen, interkulturellen Gruppen vorbereiten
  • Ausbau der Integrationskurse und der ESF/BAMF-Sprachkurse
  • Steigerung der Attraktivität von Integrationskursen durch Abbau prekärer Beschäftigung
  • Spezielle Kurse für Frauen

3. Beratungs-, Betreuungs- und Unterstützungsangebote

  • weiterer Ausbau der Jugendmigrationsdienste und flächendeckende Öffnung für Flüchtlinge
  • Ausbau der schulpsychologischen Unterstützungsangebote und psychosozialen Beratungszentren/-stellen
  • Anlauforte für Familienberatung und -therapeutische Angebote
  • Hotline für pädagogische Fachkräfte und Lehrende an Hochschulen, die Beratung suchen
  • Bundesweite internetgestützte Plattform zum Beratungs-, Ideen- und Informationsaustausch und zur regionalen Vernetzung
  • Bereitstellung von mehrsprachigem Lehr- und Lernmaterial als Open Educational Ressource
  • Bundesprogramm für Künstlerinnen und Künstler, Musikerinnen und Musiker sowie Theaterpädagoginnen und -pädagogen zur Unterstützung der Traumabewältigung
  • sowie zusätzliche Angebote im Bereich der Musik, Ergo-, Tanz-, Bewegungs- und Sporttherapie, herkunftssprachliche Mittlerinnen und Mittler und Bildungslotsen in Kitas, Schulen, regionalen Bildungszentren und Jugendämtern
  • Mehrsprachige Informationskampagne zu Bildungsangeboten und Zugangsmöglichkeiten
  • Ausweitung der Beratungsangebote zur Anerkennung von im Ausland erworbener Qualifikationen; Kostenübernahme der Anerkennungsverfahren und Anpassungs bzw. Weiterqualifizierungen
  • Schaffung kommunaler Integrationszentren
  • Getrennte Wohnraumangebote für Frauen, Männer und Familien
  • Durchführung von Stadtteilkonferenzen nach SGB VIII zur Koordination und Unterstützung von Maßnahmen
  • Koordination und Beratung für ehrenamtlich Helfend

Die GEW erinnert daran, dass über den qualitativen Ausbau des Ganztagsschulwesens für alle Schülerinnen und Schüler, ungeachtet ihrer Herkunft, ein umfassendes Bildungs-, Betreuungs- und Förderangebot geschaffen würde, dass die strukturellen Voraussetzungen für das Lernen in heterogenen Lerngruppen beinhaltet. Das gilt insbesondere für den Einsatz multiprofessioneller Teams, zu denen u.a. Lehrkräfte, Pädagoginnen und Pädagogen mit Kenntnis der Herkunftssprachen, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Erzieherinnen und Erzieher, Psychologinnen und Psychologen und weitere Fachkräfte zählen. Die GEW fordert Bund und Länder nachdrücklich auf, zügig ein entsprechendes Bundesprogramm zu vereinbaren und umzusetzen.

Die GEW stellt darüber hinaus fest, dass das Bildungssystem insgesamt seit langem unterfinanziert und qualitativ und quantitativ ausbaubedürftig ist. Bund und Länder bleiben aufgefordert, für alle staatlichen Ebenen endlich eine nachhaltige Bildungsfinanzierung auf den Weg zu bringen und sicherzustellen.
Die Bildungshaushalte der Länder müssen insbesondere für die Herausforderungen von Bildung in der Migrationsgesellschaft und der Entwicklung eines inklusiven Bildungswesens dauerhaft erhöht werden.

III. Bildung in der Migrationsgesellschaft – Querschnitts- und Daueraufgabe des gesamten Bildungswesens
Unsere Gesellschaft ist geprägt von Verschiedenheit; migrationsbedingte Diversität gehört zur Alltagsrealität. Die sich daraus ergebenden Fragestellungen müssen systematisch und unter Beteiligung der Politik, der Sozialpartner und weiterer zivilgesellschaftlicher Akteure bearbeitet und nachhaltigen Lösungen zugeführt werden, die sich strukturell im Bildungswesen niederschlagen.

Die GEW fordert deshalb einen umfassenden Dialog über die Zukunft der Bildung in der Migrationsgesellschaft und wird auch dazu konkrete Vorschläge unterbreiten.