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GEW zur Besoldungsgerechtigkeit von Grund- und Hauptschullehrkräften an RS+ und IGS

Nachdem aus dem Bildungsministerium die Informationen über die Planung und Abwicklung der ca. 650 gestellten Anträge zur Wechselprüfung bekannt wurden, stellte sich natürlich die Frage nach den Aussichten auf eine zeitnahe Beförderung nach bestandener Prüfung. Eine GEW–Initiative zur Wechslerprüfung erfährt dabei positive Resonanz bei den Regierungsparteien.

Obwohl dies ein nicht unerheblicher Kostenfaktor ist, der im Haushalt abgebildet werden muss, in einer Zeit vor Landtagswahlen und im Kontext der Flüchtlingssituation, haben die GEW-Mitglieder durch ihre Briefaktion an die Landtagsabgeordneten und die GEW- Vertreter in ihren Gesprächen mit den Parteien den dortigen Blick auf die Situation dieser Gruppe von Lehrkräften schärfen können.

Wir freuen uns, dass sich dieser Einsatz offensichtlich gelohnt hat. Noch vor Weihnachten stellten die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Entschließungsantrag zum Haushaltsgesetz 2016. Darin wird die Landesregierung vom Landtag aufgefordert, die notwendigen Beförderungen innerhalb der nächsten Legislaturperiode (2016 -2021) abzuwickeln.

Ein solcher Antrag ist nicht bindend, er hat auffordernden Charakter. Aber er ist gestellt, ein Anfang ist gemacht und wird die neue Landesregierung nach der Wahl beschäftigen, wie immer sie dann aussehen wird.