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Corona: Hygieneplan für Kindertagesstätten unzureichend

Die GEW kritisiert den nun endlich vorliegenden Hygieneplan Corona für Kindertageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz* als nicht geeignet, um im Kindertagesstättenbereich ausreichend Orientierung und Schutz zu gewährleisten. Obwohl das Ansteckungsrisiko in Kitas aufgrund der besonderen Anforderungen in der Arbeit mit kleinen Kindern größer sei als in Schulen, blieben die Empfehlungen für Kitas bei den Hygienemaßnahmen und beim Arbeitsschutz zum Teil deutlich hinter denen der Schulen zurück.

„Es wäre ein gutes Signal für die Beschäftigten aus Kindertageseinrichtungen, wenn der derzeit vorliegen­den Hygieneplan Corona für Kindertageseinrichtungen deutlich nachgebessert würde, damit sie sich von der Politik in ihrer Verantwortung für die Kinder wertgeschätzt fühlen und in ihrem berechtigten Bedürfnis nach ausreichendem Gesundheitsschutz beachtet würden“, so Klaus-Peter Hammer, Vorsitzender der GEW-Rheinland-Pfalz.

Die GEW hält es für dringend angebracht, dass die bereits erlassenen Hygienevorschriften zum erweiterten Schulbetrieb grundsätzlich auf die Kindertageseinrichtungen übertragen werden. Daraus ergebe sich dann beispielsweise, dass Erzieherinnen und Erzieher, die 60 Jahre und älter sind, analog der Lehrkräfte einer­seits der Risikogruppe zugehörig seien, sie andererseits aber selbst entscheiden könnten, ob sie in der Arbeit mit Kindern eingesetzt werden wollen. Gleiches würde für schwangere Erzieherinnen gelten. „In den vorgelegten Empfehlungen für die Kindertagesstätten verbleibt eine solche Entscheidung beim Trä­ger,“ moniert die GEW.

Die Gruppe der besonders schützenswerten Personen, die nicht in der Kita eingesetzt werden sollen, muss nach Ansicht der GEW neben Erzieherinnen und Erziehern mit Vorerkrankungen auch Personen enthalten,

  • die nicht selbst an einer Vorerkrankung leiden, aber mit Personen im Haushalt leben, die als besonders gefährdet gelten,
  • die nicht selbst an einer Vorerkrankung leiden, aber in der häuslichen Pflege von Personen eingebun­den sind, die als besonders gefährdet gelten.

Außerdem empfiehlt die GEW für die Notbetreuung in Kitas weiterhin eine maximale Anzahl von fünf Kin­dern je Gruppe und folgt damit den Empfehlungen der Leopoldina. Die für Rheinland-Pfalz ermöglichte Zahl von maximal zehn Kindern in einer Gruppe sei gemessen daran, dass Abstands- und Hygieneregeln für Kita-Kinder kaum umgesetzt werden könnten, nicht sinnvoll.

Bei den aus dem Einrichtungsbetrieb auszuschließenden Personen darf nicht entgegen der fünften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (5. CoBeLVO) vom 30. April 2020 gehandelt werden. § 6 Absatz 5 regelt: „Darüber hinaus gilt für Kindertageseinrichtungen, dass Personen mit akuten respiratorischen Symptomen jeder Schwere aus dem Einrichtungsbetrieb herauszuhalten sind. Dies gilt auch für Personen, die mit Personen, die respiratorische Symptome aufweisen, in häuslicher Gemeinschaft leben.“

Hammer abschließend: „Dass diese Regelung nun durch die vorliegenden Empfehlungen aufgeweicht wer­den, sei es durch die Definition der Schwere der Symptome, das Tragen von Schutzmasken oder durch Interpretation der vielleicht bestehenden Vorerkrankungen, ist unakzeptabel.“

 

*Gemeinsame Empfehlungen des Ministeriums für Bildung, der Kommunalen Spitzen und des Landesam­tes für Soziales, Jugend und Versorgung zur Anpassung der Hygienepläne der Kindertages-einrichtungen in Rheinland-Pfalz betreffend „Corona“

 

 

Mainz, 04.05.2020