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Aktuelles zur Qualität der beruflichen Bildung in Rheinland-Pfalz

Im ersten Teil des Forum wurde anhand des Ausbildungsreportes 2015 der DGB Jugend Rheinland-Pfalz die Qualität der Berufsausbildung aus Sicht der Azubis dargestellt. Der Ausbildungsreport der DGB Jugend ist eine repräsentative Befragung. Es wurden 1.421 Auszubildende aus Rheinland-Pfalz, die in den 25 am häufigsten frequentierten Ausbildungsberufen lernen, befragt.

Der Ausbildungsreport beinhaltet sowohl gute als auch schlechte Nachrichten:

Nach wie vor ist ein großer Teil der Auszubildenden in Rheinland-Pfalz mit der Ausbildung zufrieden. Nach wie vor bestehen allerdings auch in vielen Betrieben deutliche Defizite in der Qualität der Ausbildung, unter anderem in den Bereichen Überstunden, Ausbildungspersonal und ausbildungsfremde Tätigkeiten:

 

Überstunden/ Arbeitszeiten

  • Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstarbeitszeiten für Auszubildende ist notwendig, um eine Ausbildung auch erfolgreich abzuschließen. Die Ausbildung ist dazu da, junge Menschen für das Berufsleben zu qualifizieren. Sie dürfen nicht als billige Arbeitskräfte verheizt werden.
  • 37,8 Prozent der befragten Auszubildenden leisten regelmäßig Überstunden. 17,7 Prozent der Jugendlichen erhalten dafür weder eine Vergütung noch einen Freizeitausgleich. Weitere 13,8 % wissen nicht, wie ihre Überstunden vergütet werden.

 

Betreuung durch Ausbilder/innen

  • Ausbildung braucht Anleitung. Stehen Ausbilder/innen nicht zur Verfügung, können Ausbildungsinhalte nicht vermittelt werden. Die Ausbildungsqualität leidet massiv unter nicht ausreichender Betreuung. In Rheinland-Pfalz geben 10 % der Azubis an, dass Ausbilder/innen selten oder nie zur Verfügung stehen. Auch die Qualität der Betreuung schwankt. Immerhin erklären 70,2  der Auszubildenden, dass ihnen Arbeitsvorgänge immer oder häufig gut erklärt werden. Alarmierend ist es, dass bei 15,1 % der Azubis dies selten oder nie erfolgt.

 

Ausbildungsfremde Tätigkeiten

  • Ausbildungsfremde Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die eindeutig nicht zur Ausbildung dazu gehören. Wer in der Ausbildungszeit regelmäßig zu solchen Tätigkeiten herangezogen wird, dem fehlt die Zeit zum Erlernen des Berufsbildes und häufig schlägt sich das in schlechten Noten oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung nieder.

 

Die Problemfelder im Bereich Qualität der Ausbildung (Überstunden, Betreuung durch Ausbilder/innen, ausbildungsfremde Tätigkeiten) haben sich in den vergangenen 5 Jahren kaum verändert.

 

Welche Lösungsansätze gibt es?

 

Im zweiten Teil des Forums wurde überlegt, welche Ansätze möglich sind, um die Qualität der Berufsausbildung zu verbessern. Da ein Großteil der betrieblichen Qualität vom Ausbildungspersonal abhängt, wäre es dringend notwendig verpflichtende Fortbildungen oder Auffrischungslehrgänge und Freistellungen für das Ausbildungspersonal im BBiG zu verankern. Da die Betriebe aber zunehmend unter Druck stehen und wenig Zeit für Weiterbildung aufbringen (können), müsste ein Ausgleich für die ausbildenden Betriebe verankert werden, damit Sie sich die Zeit für eine gute Ausbildung nehmen können, ohne im Wettbewerb deswegen unter Druck zu geraten. Die Gewerkschaften fordern daher eine solidarische Finanzierung der Ausbildung, die neben einer Erhöhung/Stabilisierung der Ausbildungsplätze vor allem für die Qualitätsentwicklung im Bereich der Ausbildung genutzt werden sollte.

Aber auch im Bereich des Erwerbs der Ausbildungsberechtigung (AEVO) sind Neuerungen notwendig. So brauchen Ausbildungsverantwortliche methodisch-didaktische und jugendpsychologische Kompetenzen, die bisher nicht vermittelt werden. Auch im Bereich Konfliktlösung muss dringend nachgebessert werden. Denn Konflikte mit dem Ausbildungspersonal oder dem Chef sind die häufigsten von Azubis genannten Gründe für einen Ausbildungsabbruch.

Daneben ist eine Stärkung des Ehrenamtes im BBiG notwendig, damit die ehrenamtlichen Prüfer/innen einen Anspruch auf Freistellung für Prüfungen und Lohnersatzleistungen erhalten.

Die Ausbildungsberater der Kammern sind für die Überwachung der Prozessqualität im Bereich der dualen Ausbildung zuständig. Diese Aufgaben müssten im BBiG konkretisiert werden und auch eine angemessene Zahl festgelegt sein, damit die Qualität der dualen Ausbildung überwacht werden kann. Hier fordert der DGB ebenfalls eine Konkretisierung im BBiG, damit diese wichtige Aufgabe nicht vernachlässigt wird. Die Zusammenarbeit zwischen Kammern und Berufsschulen kann intensiviert werden. Lehrkräfte können bei auffälligen Betrieben an die Kammern herantreten und Missstände benennen. Den Kammern obliegt die hoheitliche Aufgabe, die Qualität in der Berufsausbildung zu sichern und zu überwachen. Hierzu stehen den Kammern verschiedene Instrumente zur Verfügung. Neben Projekten zur Qualität der betrieblichen Ausbildung ist das letzte Mittel auch der Entzug der Ausbildungsberechtigung.