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Corona-Pandemie

Temporäre Befreiung vom Präsenzunterricht möglich

Angesichts einer signifikanten Erhöhung der allgemeinen Infektionszahlen und des sich zuspitzenden Infektionsgeschehens teilt die GEW Rheinland-Pfalz mit, dass nach dem derzeit gültigen Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz (5. überarbeitete Fassung, gültig ab 17.8.2020) alle Lehrkräfte mit risikoerhöhenden Grunderkrankungen unter Vorlage eines ärztlichen Attests, das die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nachweist, einen Antrag auf eine vorübergehende Befreiung vom Präsenzunterricht stellen können.

Die Befreiung erfolgt solange, wie die Infektionsrate landesweit im Durchschnitt höher als 25 COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen ist. Dies ist seit dem 17.10.2020 der Fall. Eine zusätzliche Empfehlung des Instituts für Lehrergesundheit ist nicht erforderlich. Auszug aus dem oben genannten Hygieneplan als Entscheidungsgrundlage für die Schulleitung: „II.3.a) Personen mit risikoerhöhenden Grunderkrankungen Laut Robert Koch Institut ist eine generelle Zuordnung zu einer Risikogruppe nicht möglich. Sie erfordert eine Bewertung der individuellen Risikofaktoren. Eine vorübergehende Befreiung vom Präsenzunterricht kann im Einzelfall auf Antrag unter Vorlage eines ärztlichen Attests erfolgen, das die Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nachweist, wenn [vierter Spiegelstrich] die Infektionsrate landesweit im Durchschnitt höher als 25 COVID-19-Fälle pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen ist.“

Kontakt
Carsten Jung
Mobil:  0176 55125328

GEW-Kreis Mainz-Bingen