Welche Lösungsansätze gibt es?
Im zweiten Teil des Forums wurde überlegt, welche Ansätze möglich sind, um die Qualität der Berufsausbildung zu verbessern. Da ein Großteil der betrieblichen Qualität vom Ausbildungspersonal abhängt, wäre es dringend notwendig verpflichtende Fortbildungen oder Auffrischungslehrgänge und Freistellungen für das Ausbildungspersonal im BBiG zu verankern. Da die Betriebe aber zunehmend unter Druck stehen und wenig Zeit für Weiterbildung aufbringen (können), müsste ein Ausgleich für die ausbildenden Betriebe verankert werden, damit Sie sich die Zeit für eine gute Ausbildung nehmen können, ohne im Wettbewerb deswegen unter Druck zu geraten. Die Gewerkschaften fordern daher eine solidarische Finanzierung der Ausbildung, die neben einer Erhöhung/Stabilisierung der Ausbildungsplätze vor allem für die Qualitätsentwicklung im Bereich der Ausbildung genutzt werden sollte.
Aber auch im Bereich des Erwerbs der Ausbildungsberechtigung (AEVO) sind Neuerungen notwendig. So brauchen Ausbildungsverantwortliche methodisch-didaktische und jugendpsychologische Kompetenzen, die bisher nicht vermittelt werden. Auch im Bereich Konfliktlösung muss dringend nachgebessert werden. Denn Konflikte mit dem Ausbildungspersonal oder dem Chef sind die häufigsten von Azubis genannten Gründe für einen Ausbildungsabbruch.
Daneben ist eine Stärkung des Ehrenamtes im BBiG notwendig, damit die ehrenamtlichen Prüfer/innen einen Anspruch auf Freistellung für Prüfungen und Lohnersatzleistungen erhalten.
Die Ausbildungsberater der Kammern sind für die Überwachung der Prozessqualität im Bereich der dualen Ausbildung zuständig. Diese Aufgaben müssten im BBiG konkretisiert werden und auch eine angemessene Zahl festgelegt sein, damit die Qualität der dualen Ausbildung überwacht werden kann. Hier fordert der DGB ebenfalls eine Konkretisierung im BBiG, damit diese wichtige Aufgabe nicht vernachlässigt wird. Die Zusammenarbeit zwischen Kammern und Berufsschulen kann intensiviert werden. Lehrkräfte können bei auffälligen Betrieben an die Kammern herantreten und Missstände benennen. Den Kammern obliegt die hoheitliche Aufgabe, die Qualität in der Berufsausbildung zu sichern und zu überwachen. Hierzu stehen den Kammern verschiedene Instrumente zur Verfügung. Neben Projekten zur Qualität der betrieblichen Ausbildung ist das letzte Mittel auch der Entzug der Ausbildungsberechtigung.