Die GEW Rheinland-Pfalz lehnt die Anhebung der Regelaltersgrenze bei Beamtinnen und Beamten als eine aus sozialpolitischer Sicht völlig falsche politische Entscheidung ab und fordert die Beibehaltung der gültigen gesetzlichen Regelung. Dies gelte insbesondere für ältere Lehrerinnen und Lehrer, für die jede zwangsweise Verlängerung der Lebensarbeitszeit völlig unzumutbar sei.
„Der LehrerInnen-Beruf ist geprägt von hoher physischer und psychischer Belastung, die bedingt, dass Lehrkräfte in den letzten Dienstjahren erhöht der Gefahr gesundheitlicher Beeinträchtigungen ausgesetzt sind“, sagte der GEW-Landesvorsitzende Klaus-Peter Hammer. In der Praxis erreichten heute bereits nur ganz wenige Lehrkräfte, insbesondere von denjenigen mit voller Stelle und voller Unterrichtsverpflichtung, das Pensionsregelalter. Vor dem Hintergrund eines noch nicht genügend ausgebauten Arbeitsschutz– und Gesundheitsmanagements im Schulbereich mit der Folge einer fehlenden Vorsorge und Strategie zur Vermeidung gesundheitlicher Beeinträchtigungen wirke eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit bei Lehrerinnen und Lehrern geradezu kontraproduktiv. „Anstatt für altersgerechtes Arbeiten und einen gleitenden Übergang der Lehrkräfte in den Ruhestand zu sorgen, wird die Belastung durch Heraufsetzung der Pensionsgrenze vergrößert“, kritisierte Hammer. Er forderte die Landesregierung auf, die im Jahre 1999 gestrichene Altersermäßigung zur Entlastung der älteren Lehrerinnen und Lehrer wieder einzuführen. „Die älteren Kolleginnen und Kollegen müssen bis zur Erschöpfung arbeiten und junge Lehrkräfte haben immer weniger Einstellungschancen und bleiben auf der Strecke. Dies ist eine grundlegend falsche Richtung“, so der GEW-Landesvorsitzende.
„Das frühere Pensionsalter für Lehrkräfte ist auch kein LehrerInnen-Bonus, mit dem sich im Gegenzug eine kürzere Übergangszeit für die Anhebung des Pensionsalters als diejenige bei anderen Beamtinnen und Beamten rechtfertigen ließe. Dieses ist ausschließlich der besonderen Belastungssituation im Schulbereich geschuldet. Wenn bei Lehrkräften die Anhebung in kurzer Zeit vorgesehen ist, während für die Anhebung der anderen Beamtinnen und Beamten eine Übergangszeit von 13 Jahren gewährt wird, ist dieses Sonderopfer nicht zu rechtfertigen“, sagte der GEW-Landesvorsitzende.