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Abschaffung Kostendämpfungspauschale

Gemeinsame Presseerklärung GEW/GdP zur Entscheidung der Regierungskoalition im Plenum, die Kostendämpfungspauschale abzuschaffen

Entscheidung der Regierungskoalition nicht nachvollziehbar.
Hammer: "Der Vorschlag der CDU war gut, die Beamtinnen und Beamten des Landes Rhein­land-Pfalz haben eine Anerkennung verdient!"

Die Kostendämpfungspauschale wurde vor 19 Jahren eingeführt und war einen Sparbeitrag zur Haushalts­konsolidierung, der den Beamtinnen und Beamte des Landes Rheinland-Pfalz aufgebürdet wurde. Der Gesetzesantrag der CDU-Landtagsfraktion die Kostendämpfungspauschale abzuschaffen, wurde von GEW und GdP ausdrücklich begrüßt und unterstützt.

Aus unserer Sicht ist es jetzt an der Zeit, dass das Land die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen unter­stützt, gerade in einer Zeit in der die Entwicklung der Energiepreise und der Lebenshaltungskosten besorgniserregend angestiegen sind. Die Ablehnung des „Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbeam­tengesetzes zur Abschaffung der Kostendämpfungspauschale“ durch den Landtag am heutigen Tag ist für die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen an den rheinland-pfälzischen Landesbehörden, den Schulen, Polizeidienststellen und sonstigen Dienststellen im Land keinesfalls nachvollziehbar.

Alleine die Begründung, dass Rheinland-Pfalz in der Besoldung von Beamtinnen und Beamte besser dastehe, als von den Gewerkschaften behauptet, ist eine Farce. Die Begründung in der Diskussion im Plenum, es liege keine Gegenfinanzierung vor, wiederholt sich, ebenso wie die Betonung der sozial gestaffelten Stufen. Die vielen vorgestellten Zahlen dürften der Veranschaulichung der hohen Kosten für die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten gedient haben, wie die Besoldungserhöhung zum 1.12.20022 um 2,8% oder die Corona-Sonderzahlung von 1300€. Für uns handelt es sich hierbei um Investitionen in die Menschen und die Attraktivität der Berufe.

Offensichtlich hat man seitens der Landesregierung noch nicht verstanden, wie sehr die Besoldung der Beamtinnen und Beamte in Rheinland-Pfalz der von benachbarten Bundesländern hinterherhinkt. In Nordrhein-Westfalen wurde die Kostendämpfungspauschale zum 01. Januar 2022 abgeschafft

Wichtig sind Maßnahmen der Landesregierung, um die notwendigen Fachkräfte in Rheinland-Pfalz zu ge­winnen und zu halten. Die Überwindung der Kostendämpfungspauschale wäre hierfür ein geeignetes Mittel gewesen und sicherlich auch vom Land finanzierbar.  Dieser pauschale Beitrag, der den Beamtinnen und Beamten jährlich von der zu erstattenden Beihilfe abgezogen wird und je nach Besoldungsgruppen gestaffelt zwischen 150 € und 450 € beträgt, wird den Kolleginnen und Kollegen weiterhin zugemutet.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Landesvorsitzender Klaus-Peter Hammer zur Verfügung:
E-Mail:   klaus-peter.hammer@gew-rlp.de                                              0151 52582408

Mainz, 24.11.2022

Kontakt
Klaus-Peter Hammer
Adresse Martinsstr. 17
55116 Mainz
Telefon:  06131 2898810