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GEW Rheinland-Pfalz fordert die Rückkehr zur früheren Ferienregelung

GEW Rheinland-Pfalz fordert die Rückkehr zur früheren Ferienregelung

Die derzeitig gültige Ferienregelung sollte zum Schuljahr 2025/26 dringend überarbeitet und neu gedacht werden. Insbesondere die Erfahrungen mit den vergangenen Weihnachtsferien haben gezeigt, dass die aktuelle Regelung sowohl für Schüler:innen als auch für Lehrer:innen eine große Belastung darstellt.

„In den diesjährigen, sehr kurzen Weihnachtsferien war es für die Lehrkräfte kaum möglich, dienstliche Aufgaben wie Korrekturen oder das Aufsetzen von Gutachten, Prüfungen und Abituraufgaben zu bewälti­gen. Den Schülerinnen und Schülern fehlte ebenfalls die notwendige Zeit zur Prüfungsvorbereitung. Es hat sich auch gezeigt, dass zu wenig Zeit zur Erholung blieb. Ähnliche Rückmeldungen erreichten uns bereits für die Herbstferien 2021, in denen insbesondere die Gymnasien intensiv mit den Abiturvorberei­tungen beschäftigt sind“, erläutert Klaus-Peter Hammer, Vorsitzender der GEW Rheinland-Pfalz.

Die vor einigen Jahren erfolgte zusätzliche Einführung von alternativ etablierten Pfingst- oder Winterferien sorgt für eine unnötige Zergliederung des Schuljahres. Lernprozesse werden immer wieder unterbrochen, wodurch ein kontinuierlicher Lernfortschritt und sinnvolles pädagogisches Arbeiten mit den Schüler:innen nicht gewährleistet werden kann. Außerdem wird es erschwert, Exkursionen, Projektwochen oder schuli­sche Praktika sinnvoll im Schuljahr zu platzieren. Bewertungsfreie Zeiträume, die pädagogisch dringend benötigt werden, rücken hierdurch immer mehr in den Hintergrund, wodurch sich der Druck für alle Beteiligten unnötigerweise erhöht. Die Berufsbildenden Schulen haben zunehmend Schwierigkeiten, Prü­fungszeiträume mit den Kammern sinnvoll zu koordinieren.

Die GEW Rheinland-Pfalz fordert daher die Rückkehr zur früheren Ferienregelung. Neben den sechs-wöchigen Sommerferien müssen die Herbst-, Weihnachts- und Osterferien jeweils mindestens zwei Kalen­derwochen umfassen, damit alle anfallenden Vor- und Nachbereitungsaufgaben erledigt werden können und auch die Möglichkeit zur Erholung gegeben ist. Um den Schulen weiterhin die Möglichkeit zu geben, auf regionale Besonderheiten wie Fastnacht/Karneval eingehen zu können, sollten die sechs beweglichen Ferientage selbstverständlich erhalten bleiben.

Mainz, 16.02.2022

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
Adresse Martinsstr. 17
55116 Mainz
Telefon:  06131 28988-15