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Besoldungsgruppe A 13 für Grundschullehrer*innen gefordert

Pressemitteilung zur Einkommensdiskriminierung von Grundschulkräften

Einkommensdiskriminierung von Grundschulkräften muss endlich überwunden werden

"Grundschullehrkräfte unterliegen einer politisch gewollten finanziellen Ungleichbehandlung, die sich durch die gesamte berufliche Laufbahn zieht. Es besteht dringender politischer Handlungsbedarf. Diese am Geschlecht sowie an der Arbeit mit kleinen Kindern anknüpfende Einkommensdiskriminierung muss überwunden werden“, so der Landesvorsitzende der GEW Rheinland-Pfalz, Klaus-Peter Hammer.

Nach Ansicht der GEW unterscheiden sich die Lehrämter weder in Verantwortung und Anforde­rungen noch in der Qualität der Ausbildung, so dass die Entgeltungleichheit ungerechtfertigt ist. Die Zeit, in der eine kürzere fachhochschulähnliche Ausbildung an einer pädagogischen Hochschule für die Arbeit an Grundschulen ausreichte, ist lange vorbei. Heute wird ein Masterabschluss und das 2. Staatsexamen erwartet.

Gerade das Grundschullehramt hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Das gilt insbesondere für die Anforderungen in der Berufsausübung. „Hier geht es unter anderem“, erläutert GEW-Vorstandsmitglied Carmen Zurheide, „um die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, die Integration von Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, die Gestaltung von inklusivem Unterricht, auch, aber nicht nur, für Schülerinnen und Schüler mit Handicap und ganz allgemein um den Umgang mit steigender Heterogenität. Dies ist in hohem Maß anspruchsvoll und verlangt von den Kolleginnen und Kollegen vielfältige pädagogische, methodisch-didaktische sowie fachliche Kompetenzen.

Daher ist es auch alles andere als sachgerecht, allein die Frage nach vermittelten Bildungsinhalten als Maßstab für unterschiedliche Besoldung für Lehrkräfte zu machen.“

Während beamtete Lehrkräfte an Realschulen plus, Gymnasien, berufsbildenden Schulen und Förderschulen der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet sind, müssen sich Grundschullehrer*innen mit der Besoldungsgruppe A 12 zufriedengeben. Auch tarifbeschäftigte Grundschullehrkräfte trifft die ungleiche Bezahlung. Nach geltendem Tarifvertrag werden sie mit E 11 zwei Tarifgruppen niedriger eingruppiert als Lehrkräfte weiterführender Schulen. Die Einkommens­differenz beträgt für Beamt*innen sowie Tarifbeschäftigte monatlich mehrere hundert Euro und zwar über das gesamte Berufsleben hinweg mit entsprechenden Auswirkungen auf die Ruhestandbezüge.

Die GEW fordert die Besoldung von Grundschullehrkräften nach A 13 bzw. die Eingruppierung von tarifbeschäftigen Grundschullehrkräften in E 13.

 

 

Mainz, 15.11.2018

Kontakt
Peter Blase-Geiger
Geschäftsführer GEW Rheinland-Pfalz
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55116 Mainz
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