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Tarifabschluss für Tarifbeschäftigte der Länder

Einigermaßen passabler Lohnabschluss erreicht. Betriebsrenten bei leicht steigenden Beiträgen verteidigt. Kein Tarifvertrag für Lehrkräfte, das Vorhaben ist aber weiter streikfähig. Das sind die wichtigsten Schlagworte zum Tarifergebnis, das in der vierten Verhandlungsrunde in Potsdam für den öffentlichen Dienst der Länder (ohne Hessen) erreicht wurde. Die GEW hat dazu eine Seite "Viele Fragen zum Tarifabschluss" geschaltet. Klicken Sie bitte hier.

Die Tarifvereinbarung sieht Gehaltserhöhungen in zwei Schritten vor: 2,1 Prozent zum 1. März 2015, 2,3 Prozent, mindestens aber 75 Euro zum 1. März 2016. Bis einschließlich E12 (in Stufe 1), E9 in Stufe 3 und E8 in Stufe 5 macht der Mindestbetrag mehr als 2,3 Prozent aus.  Zur Forderung der Gewerkschaften nach einer Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer für Rheinland-Pfalz bereits erklärt, den Abschluss zeit-und inhaltsgleich übernehmen zu wollen.

In der Zusatzversorgung (VBL) konnte eine Verschlechterung der Rentenberechnung verhindert werden. Die jetzt erzielte Vereinbarung sieht vor, das Leistungsrecht nicht zu verändern, und ist frühestens nach 10 Jahren kündbar. Im Gegenzug einigten sich beide Seiten darauf, die Umlagen und Beiträge schrittweise zu erhöhen. In der umlagefinanzierten Zusatzversorgung West steigen die Arbeitnehmerbeiträge zum 1. Juli 2015 um 0,2 Prozentpunkte, zum 1. Juli 2016 und zum 1. Juli 2017 noch einmal um jeweils 0,1 Prozentpunkte.

Das „Angebot“ der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für einen Eingruppierungstarifvertrag für Lehrkräfte wurde von Bundestarifkommission und Koordinierungsvorstand der GEW nach ausführlicher Diskussion mit großer Mehrheit abgelehnt. Es sah weder einen verbindlichen Einstieg in die „Paralleltabelle“ (A12 = E12, A11 = E11 u.s.w.) noch sonstige Verbesserungen vor, hätte aber eine Friedenspflicht mit sich gebracht, d.h., die Streikfähigkeit für dieses Thema wäre verloren gegangen.