Mit welchen Erwartungen haben Sie vor vielen Jahren die Arbeit im Jugendamt begonnen?
Die Arbeit des ASD kannte ich aus meiner Beschäftigung im stationären Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Zu Beginn meiner Tätigkeit im ASD dachte ich, mehr Zeit für die Familien zu haben und näher an deren Lebenswirklichkeiten zu sein. Heute muss ich aber sagen, dass häufig nicht die Zeit zur Verfügung steht, um eine Krise in einer Familie verhindern zu helfen. In der Regel kann auf eine Krise nur reagiert werden.
Was sind Ihre Hauptaufgaben im ASD?
In erster Linie vermitteln die Beschäftigten im ASD Maßnahmen aus dem Bereich der sogenannten Hilfen zur Erziehung. Eine Vermittlung kann im ambulanten Bereich stattfinden. Sozialarbeiter oder Sozialarbeiterinnen suchen eine Familie regelmäßig auf, um diese zu unterstützen. Kinder- und Jugendliche werden auch stationär in Heimen untergebracht oder teilstationär in Tagesgruppen vermittelt. Hinzu kommen Beratung und Unterstützung bei Trennungen, Scheidungen und bei Räumungsklagen. Die Betreuung von Wohnungslosen oder alten Menschen, die sich nicht mehr selbst versorgen können, gehört ebenfalls zum Aufgabenbereich im ASD.
Wie würden Sie ihre Arbeit im ASD beschreiben?
Einen großen Teil meiner Arbeitszeit muss ich für Verwaltungsaufgaben verwenden. Es sind zahlreiche bürokratische Vorschriften einzuhalten und die Arbeit ist umfassend zu dokumentieren. Die Anforderungen, die ein Verwaltungssystem stellt, die wirtschaftliche Gesichtspunkte in den Vordergrund rückt, sehe ich teilweise im Widerspruch zu den Anforderungen, die an die pädagogische Arbeit mit den Familien gestellt werden.
Mit welchen Problemen wenden sich Familien ans Jugendamt?
Nur wenige Familien kommen in eigener Initiative zum Jugendamt. Das Bild der Behörde, welches ein großer Teil der Bevölkerung hat, ist leider kein positives. Zum Teil haben Familien Angst davor, dass ihnen die Kinder weggenommen werden. In der Regel melden sich also nicht die Familien, sondern Beschäftigte von Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser oder auch der Polizei, wenn sie eine krisenhafte Situation oder Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern bzw. Jugendlichen entdecken. Die Familien, die sich von selbst an das Jugendamt wenden, tun dies normalerweise in einer Situation, in der sie feststellen, dass sie mit der Erziehung, Betreuung oder Versorgung der Kinder überfordert sind. Der Kontakt zu einer Familie beginnt dann mit einem sogenannten Erstgespräch. In diesem erkennen die Fachleute des ASD aber oft nicht das ganze Ausmaß einer krisenhaften Situation. Um gemeinsam herauszufinden, was einer Familie helfen könnte, müssen normalerweise mehrere Gespräche stattfinden. Das Gesetz sieht dann vor, dass Familien Anspruch auf eine ambulante, teilstationäre oder stationäre Hilfemaßnahme haben.
Wonach entscheiden Sie, welcher Meldung Sie nachgehen und welcher nicht?
Ich reagiere auf jede Meldung und überprüfe, ob diese stimmt und was aus fachlicher Sicht zu tun ist. Der Arbeitsanfall im Jugendamt ist aber so hoch, dass die Zeit nicht ausreicht, um alle Meldungen zeitnah und mit einer Qualität zu bearbeiten, die jeweils den fachlichen Ansprüchen genügt.
Wieviel Familien hat eine Vollzeitkraft im ASD zu betreuen?
Es gibt eine Richtzahl von circa 40 Fällen im Jahr, bei denen eine Jugendhilfemaßnahme stattfindet. Hinzu kommen die Umgangsberatungen und Hilfen in Krisensituationen mit Inobhutnahmen sowie Gerichtsverhandlungen, zu denen wir persönlich anwesend sein müssen. Begleitend zu diesen Verhandlungen werden Hausbesuche und Stellungnahmen gefordert. Alles das ist mit viel Aufwand verbunden. Tatsächlich betreue ich wohl 100 bis 150 Familien im Jahr. Der zeitliche Aufwand je Familie kann aber sehr unterschiedlich sein.
Wie sind ihre Erfahrungen mit den Trägen der Hilfen zur Erziehung?
Sehr unterschiedlich. Im ambulanten Bereich, die am meisten nachgefragte Hilfeform, gibt es zahlreiche Träger, die dem Jugendamt gegenüber als Anbieter auftreten. Dennoch reichen die zur Verfügung stehenden Fachkräfte meiner Ansicht nach nicht aus. Häufig müssen wir zu viele Träger durchtelefonieren, um an notwendige Betreuungsstunden zu kommen. Es gab mal eine Zeit, in der ich gezielt eine Fachkraft aussuchen konnte, mit der ich bereits gute Erfahrungen gemacht hatte und von der ich dachte, dass sie gut zur Familie passen könnte. Heute muss ich fast immer auf eine Fachkraft zurückgreifen, die gerade zur Verfügung steht. Die eingeschränkte Wahlmöglichkeit kann dazu führen, dass eine Fachkraft eingesetzt wird, die nicht besonders zu den spezifischen Bedürfnissen einer Familie passt. Dies ist in der Regel aber eine wichtige Grundlage für den Erfolg einer Hilfemaßnahme. Wie sieht die Situation im Bereich der stationären Angebote aus? Für stationäre Hilfen gibt es auch zu wenig Angebote, vor allem fehlen Angebote für besonders belastete Kinder. So müssen Kinder mit erhöhtem Bedarf an Sicherheit, Orientierung und Aufmerksamkeit den ganzen Tag in einer sozialen Gruppe funktionieren. Sie müssen in der Schule funktionieren, wo es eventuell Reibereien gab, kommen dann in die nächste Gruppensituation, wenn sie am Mittagstisch mit 8-10 anderen Kindern sitzen. Dort treffen dann die unterschiedlichsten Welten und Belastungen von Kindern und Jugendlichen aufeinander. Diese Situation auszuhalten ist eine ganze Ecke schwieriger für besonders belastete Kinder als für Kinder, die zu Hause in einer Familie leben. Hier bräuchte es spezielle Angebote, um diese Kinder besser betreuen zu können. Es fehlen auch Angebote für Bereitschaftspflegen als Hilfe für kleine Kinder, die kurzfristig aus der Familie genommen werden müssen. Manchmal müssen Kleinkinder in eine Heimgruppe gegeben werden, weil es nicht genügend Pflegefamilien gibt. Wenn ein Kind aber in einem Heim aufwächst, kann es nur schwer lernen, wie eine Familie funktioniert. Heimkinder entwickeln sich deswegen häufig zu Personen, deren eigene Kinder später auch in einem Heim aufwachsen.
Findet eine permanente Qualitätskontrolle in den Jugendhilfeeinrichtungen statt?
In der Regel legen die Träger ein Konzept vor, in dem die wesentlichen Grundlagen der Arbeit beschrieben werden. Die Erfahrungen, die die Beschäftigten des ASD mit den Einrichtungen machen, spielen selbstverständlich auch eine große Rolle. Interessant sind zum Beispiel auch therapeutische Zusatzangebote. Da wir möglichst vermeiden wollen, dass Kinder eine einmal gewählte Einrichtung verlassen müssen, weil diese sich als nicht geeignet herausstellt, haben Auswahl und Qualitätsmanagement eine große Bedeutung. In den ambulanten Hilfen ergibt sich das Qualitätsurteil in der Regel auch aus Erfahrungswerten. In Krisensituationen, in denen Hilfe und Kontrolle, z.B. bei Hinweisen auf Gewalt, unbedingt schnell erfolgen müssen, kann ein Angebot aber nicht mehr sorgfältig ausgewählt werden. Ein wichtiges Qualitätsmerkmal ist auch, wenn eine Fachkraft selbst erkennt und rückmeldet, wenn es zwischen Familie und Fachkraft nicht gut passt.
Wie wird entschieden, welche Hilfe die richtige für eine Familie ist?
In den Fällen, in denen mehrere Gespräche notwendig sind, um den konkreten Hilfebedarf einer Familie herauszufinden, ist diese Arbeit im ASD oft zeitlich nicht zu leisten. Dann wird eine externe Fachkraft, in den meisten Fällen eine ambulante Hilfe, beauftragt, um in einem sogenannten Clearing den genauen Hilfebedarf zu klären. Ein Clearing ist in der Regel nach drei Monaten abgeschlossen. Danach kommt es häufig zu einem Wechsel der Fachkraft. Jeden Wechsel einer Betreuungsperson finde ich aber schwierig, da die Beziehung, die zwischen Fachkraft und Familie entstanden ist, zerstört wird. Deswegen hätte ich lieber selbst die Zeit, genau hinzuschauen und zu entscheiden, welches die passgenaue Hilfe für eine Familie ist.
Wie ist für Sie der Prozess der Ökonomisierung in der Kinder- und Jugendhilfe spürbar? Wir spüren einen enormen Kostendruck. Die so genannte wirtschaftliche Jugendhilfe macht dabei strenge Vorgaben. Ein Beispiel sind die Hilfen für junge Volljährige, die nur noch jeweils für ein halbes Jahr genehmigt werden dürfen. Nach Ablauf des halben Jahres sind hohe Verwaltungshürden zu erfüllen, um eine solche Hilfe zu verlängern. Es besteht die Gefahr, dass die Hilfemaßnahme aus Scheu vor dem hohen Verwaltungsaufwand beendet und der Jugendliche an das Jobcenter verwiesen wird, obwohl für ihn eine weitere Hilfe noch notwendig gewesen wäre. Ich habe auch schon einmal die Erfahrung einer Haushaltssperre in einer Stadtverwaltung gemacht. Ich durfte ohne Genehmigung der Jugendamtsleitung keine ambulanten oder stationären Hilfen mehr einleiten. Ausgenommen waren aber Inobhutnahmen in Krisensituationen. Das hatte zur Folge, dass die Inobhutnahmen in Zeitraum der Haushaltssperre explosionsartig in die Höhe geschossen sind, da die Beschäftigten im ASD den Familien sonst nicht mehr helfen konnten. Einen Spareffekt durch die Haushaltssperre hat es letztlich nicht gegeben.
An welcher Stelle macht sich der Prozess der Ökonomisierung noch bemerkbar?
Der ASD arbeitet mit zu wenig Personal. Die Bearbeitung von 40 Jugendhilfemaßnahmen durch eine Vollzeitkraft ist zu viel. Zumal einmal im halben Jahr ein Hilfeplangespräch vorgeschrieben ist, das sind dann schon 80 Hilfepläne pro Jahr. Hinzu kommen Krisengespräche, die während einer Jugendhilfemaßnahme relativ oft vorkommen. Auch der Verwaltungsaufwand hat in den letzten 12 Jahren zugenommen. Heute muss zum Beispiel viel konkreter begründet werden, warum eine Hilfe oder der Umfang einer Hilfe noch notwendig sind. Ich muss meine Begründung nahezu rechtfertigen. Wenn ich als Fachkraft eine Hilfe für geeignet und notwendig halte, sollte dem auch Glauben geschenkt werden, ohne das regelmäßig zu hinterfragen. Keine Fachkraft leitet eine Hilfe ein oder zieht diese in die Länge, wenn es nicht eine Notwendigkeit dafür geben würde. Die Wirtschaftliche Jugendhilfe ist gehalten, die Ausgaben in einem definierten Rahmen zu halten. Wird dieser Rahmen überschritten, werden Gegenmaßnahmen ergriffen. Dazu kann zum Beispiel gehören, dass Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter eine Familienbetreuung statt wie bisher mit sechs Stunden mit vier Stunden hinbekommen müssen. Stationäre Unterbringungen der Kinder sollen vermieden werden, weil diese am Teuersten sind.
Kann der ASD vor diesen Hintergründen die Aufgabe Kinderschutz noch in jedem Fall zuverlässig erledigen?
Wenn in Zukunft weiterhin an den Ressourcen gespart werden sollte, ist der Kinderschutz in Gefahr und das Jugendamt droht irgendwann wieder mit Negativschlagzeilen in der Presse zu stehen. Wenn was schief geht, ist es in der Regel der fehlenden Zeit und nicht fehlender Fachlichkeit der Beschäftigten geschuldet.
Wie beurteilen Sie die Situation junger Kolleginnen und Kollegen im ASD?
Eine Einarbeitung kann normalerweise nicht wie vorgesehen in vier Wochen beendet werden. Mindestens ein Jahr Einarbeitungszeit und die regelmäßige Unterstützung erfahrenere Kolleginnen und Kollegen sind hier unverzichtbar. In unserem Team funktioniert das meistens gut. Die Neuen haben immer jemanden, den sie ansprechen und um Unterstützung bitten können. Hinzu kommen regelmäßige Fallbesprechungen, die von den jüngeren Kolleginnen und Kollegen gerne genutzt werden, um zu mehr Sicherheit eigener Entscheidungsfindungen zu kommen.
Kann durch Zusammenhalt zwischen Team und Teamleitung eine Sparmaßnahme verhindert werden?
Ja, das geht. Keine Verwaltung wird sich wagen, eine Hilfe aufgrund von Sparmaßnahmen nicht zu genehmigen, wenn eine Fachkraft im ADS einschätzt, dass eine bestimmte Hilfe notwendig und geeignet ist. Außerdem gibt es für die die Familien einen gesetzlichen Anspruch auf Hilfe. Die Ablehnung einer Hilfe muss dann schon sehr gut begründet werden. Sich als Fachkraft im ASD gegenüber einer Teamleitung oder der wirtschaftlichen Jugendhilfe zu positionieren, seinen fachlichen Standpunkt zu vertreten und durchzuhalten, dazu bedarf es einer hohen Fachlichkeit und viel Erfahrungen. Niemand, der nach dem Studium in den Beruf einsteigt, bringt das selbstverständlich mit. Was würden Sie sich für die Zukunft an Veränderungen für die Kinder- und Jugendhilfe wünschen?
Ich wünsche mir mehr Fortbildungsmöglichkeiten, die auch arbeitgeberfinanziert werden. Zudem wäre auch eine bessere Bezahlung der Fachkräfte angemessen, auch um gute Fachkräfte gewinnen und halten zu können. Gerade bei den freien Trägern der Jugendhilfe sind die meisten Fachkräfte unterbezahlt. Ich würde mir darüber hinaus mehr Personal für die Kinder- und Jugendhilfe wünschen, damit die Arbeitsbelastungen nicht zu groß werden und die Beschäftigten gesund bleiben können. Auch im Jugendamt gibt es mittlerweile eine hohe Personalfluktuation, die sich auf unzureichende Arbeitsbedingungen zurückführen lässt. Ich wünsche mir darüber hinaus mehr Zeit für die pädagogische Arbeit mit den Menschen. Einfach mal mit dem Rad durch den Bezirk fahren und bei den Familien vorbeischauen und echte Einblicke bekommen zu können, das ist ein großer Wunsch.
Erläuterungen:
Der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) ist ein sozialer Dienst der Kommunen mit einer sehr breiten Aufgabenstellung. Der ASD soll ganzheitliche Hilfe zielgruppen-, problem- und ämterübergreifend anbieten. Als größter Dienst und wesentlicher Garant sozialer Grundversorgung innerhalb einer Kommune ist er organisatorisch dem Jugendamt zugeordnet, also in erster Linie auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen ausgerichtet. Dem Allgemeinen Sozialen Dienst stehen die Besonderen Sozialen Dienste (BSD) gegenüber. Dies sind beispielsweise Schuldner- oder Drogenberatung. Die Aufgaben des ASD werden in der Regel von Fachkräften erfüllt, die erfolgreich ein Studium der Sozialen Arbeit abgeschlossen haben. Von einer Fachkraft im ASD wird verlangt, sich auf den Familienalltag, die Arbeitssituation, den Lebensstil und das Freizeitverhalten der Klienten einzustellen. Prinzipien, nach denen der ASD arbeitet, lauten: Prävention, Hilfe zur Selbsthilfe, Partizipation, Integration, Bürgernähe, Hilfemanagement aus einer Hand.
Die Hilfen zur Erziehung sind in Deutschland staatliche (kommunale) Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für Familien mit Kindern. Gesetzlich geregelt sind diese Hilfen in §§ 27–40 des SGB VIII - Kinder und Jugendhilfe. Die Hilfen werden in §§ 28–35a aufgeführt, und werden meist nach Durchführung des Hilfeplanverfahrens (§ 36) von den örtlichen Jugendämtern gewährt. Es existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Angebote von ambulanten, teil- und stationären Erziehungshilfen. Die am meisten nachgefragten Hilfeformen sind: § 28 Erziehungsberatung, § 30 Erziehungsbeistand, § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe, § 32 Erziehung in einer Tagesgruppe, § 33 Vollzeitpflege, § 34 Heimerziehung, betreute Wohnform, § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuun.
Bei dem, was allgemein unter Ökonomisierung der Sozialen Arbeit verstanden wird, geht es geht um den Versuch, die Gesetze der Ökonomie, wie sie in einer Marktwirtschaft gelten, der Sozialen Arbeit überzustülpen und gleichzeitig deren eigene fachliche Prinzipien hintenanzustellen (vgl. einmischen.com).
Interview und Texte: Maria Schäfer, stellvertretende Vorsitzende Bezirksfachgruppe Sozialpädagogische Berufe Koblenz