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Personalratswahlen 2017: Vielfalt ist unsere Stärke - GEW!

2017 finden in den Dienststellen des Landes Rheinland-Pfalz regelmäßige Personalratswahlen statt. Gewählt werden örtliche Personalräte bei den kommunalen Dienststellen sowie in den Schulen und den Hochschulen des Landes. Die Beschäftigten in Schulen wählen auch ihre Haupt- und Bezirkspersonalräte neu.

1.     Personalratswahlen Schulen

Vielfalt ist unsere Stärke.
Mit dem Motto Vielfalt ist unsere Stärke werden wir als GEW Rheinland-Pfalz in den Personalratswahlkampf der Schulen starten. In der GEW arbeiten Kolleginnen und Kollegen aller Schularten, egal ob verbeamtet oder tarifbeschäftigt, an gemeinsamen Zielen. Wir sind kein Verband, kein Verein für bestimmte Schulformen oder bestimmte Statusgruppen. Wir sind die Bildungsgewerkschaft in Rheinland-Pfalz unter dem Dach des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Ein Herzstück unserer Arbeit ist die Personalratstätigkeit. Hier leben wir Vielfalt und Stärke, indem sich unsere Personalräte neben der Wahrnehmung der Interessen der Beschäftigten ihrer Schulart auch schulartübergreifend vernetzen und auftreten. Dadurch werden die gemeinsamen Interessen aller Lehrkräfte optimal vertreten. Das ist auch notwendig, denn starke Personalräte besitzen mehr Durchsetzungsfähigkeit!

Aufgaben der Personalvertretungen.
GEW-Personalräte werden von den Beschäftigten regelmäßig um Rat  gefragt und um Unterstützung gebeten. Dies erfolgt zum Beispiel bei Fragen zur Eingruppierung oder Besoldung, zu Teilzeit, Sabbatjahr, Mutterschutz, Familienzeiten, in Krankheitsfällen oder zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), Sanatorium- oder Kuraufenthalten, bei Altersteilzeit, Pensions- oder Rentenfragen. Im Rahmen der Mitbestimmung wirken GEW-Personalräte mit bei Personalmaßnahmen wie Einstellungen, Beförderungen, Versetzungen oder Abordnungen. GEW-Personalräte kämpfen gemeinsam mit ihrer Gewerkschaft um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen aller Beschäftigten, sie kümmern sich aber auch um das Arbeitsklima, um die Beziehungen zwischen Kollegium und Schulleitung - und das präventiv sowie bei Konflikten.

Unterstützung örtlicher Personalräte.
Ihre Aufgaben können GEW-Personalräte auch deswegen qualifiziert wahrnehmen, weil sie umfassend und aktuell informiert sind. Dafür sorgt die GEW! Unsere Personalräte können sich auf ein umfassendes und kompetentes Beratungssystem verlassen. Auch dann, wenn sie selbst an ihre Grenzen der Beratung kommen und die Problemklärung nur auf dem Rechtswege erfolgen kann. Die Rechtsabteilung der GEW erstellt zu wichtigen Beratungs- und Mitbestimmungsfragen Materialien, die GEW-Personalräte nutzen können. GEW-Personalräte werden umfassend, aktuell und regelmäßig im Personalvertretungsrecht, im Beamten- und Tarifrecht geschult. Sie werden beraten, wie sie ihre Arbeit organisieren. Dies leisten Fachleute innerhalb der GEW und externe Kooperationspartner.

Kandidieren?! Habe Mut und werde GEW Personalrat!
Wer traut sich, an seinem Arbeitsplatz für den Personalrat zu kandidieren? Nur MUT! Die GEW wird dich dabei unterstützen. Klar, es bedeutet mit neuen Aufgaben im Personalrat aktiv zu sein, aber dafür bekommt man etwas ganz Besonderes: Eine interessante Perspektive auf das Arbeitsumfeld, Kontakte, die weiterhelfen und die Möglichkeit mitzugestalten.

Starke Gewerkschaft. Starke Personalräte.
Für eine starke Interessensvertretung ist es wichtig, in den Schulen eine ausreichende Anzahl von Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung zu haben. Wir bitten alle Kolleginnen und Kollegen, die sich zurzeit noch im Amt befinden, sich zu überlegen, ob sie für eine erneute Wahl wieder zur Verfügung stehen. Und auch neu an der Personalratsarbeit Interessierte sind aufgerufen sich zu beteiligen. Und keine Bange! Zeitnah nach der Personalratswahl werden wir unsere neuen GEW Personalräte zielgerichtet schulen.

Personalratswahl Schulen im Mai 2017

Die Personalräte in Schulen und Studienseminaren werden in der Woche vom 15. bis 19. Mai 2017 neu gewählt. Betroffen sind

·        die örtlichen Personalräte (ÖPR)

·        die Bezirkspersonalräte (BPR) bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD)

·        die Hauptpersonalräte (HPR) beim Bildungsministerium (BM) gewählt

Für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen sind die jeweiligen Wahlvorstände zuständig:

·        der örtliche Wahlvorstand (ÖWV)

·        der Bezirkswahlvorstand (BWV)

·        der Hauptwahlvorstand (HWV)

 

Die GEW hat, wie in der Vergangenheit, schriftliche Handreichungen erarbeitet, mit denen wir die Wahlvorstandsmitglieder unterstützen werden. Weiterhin finden mit Beginn des Jahres 2017 in allen Regionen von Rheinland-Pfalz Wahlvorstandsschulungen statt. Nähere Informationen werden rechtzeitig in den Schulen und Studienseminaren vorliegen. Alle Informationen sind auch auf www.gew-rlp.de eingestellt.

2.     Personalratswahlen Kommunen


Im Zeitraum vom 1. März bis 31. Mai 2017 wählen die Beschäftigten bei kommunalen Dienststellen in Rheinland-Pfalz neue Personalräte. Die GEW möchte  auf die Bedeutung hinweisen, die diese Wahlen für die Beschäftigten von Städten, Kreisen, Verbandsgemeinden, Ortsgemeinden oder Zweckverbänden haben. Außerdem möchten wir wichtige Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPersVG) erläutern.

Beteiligung an Personalratswahlen? – ja unbedingt!
Ein Personalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Dienststelle. Er hat beispielsweise das Recht, Maßnahmen zugunsten der Beschäftigten bei der Dienststellenleitung zu beantragen. Er achtet darauf, dass die gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen eingehalten werden. Ein Personalrat kann sich darüber hinaus für den Erhalt und den Ausbau von Arbeitsbedingungen der Beschäftigten einsetzen. Er hat ein Mitbestimmungsrecht in personellen und organisatorischen Angelegenheiten der Dienststelle. Dies gilt beispielsweise auch für jede Einstellung oder Kündigung. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sieht die Mitbestimmung des Personalrates ebenso vor. So beispielsweise bei der Umsetzung der Leistungsorientierten Bezahlung oder der Errichtung eines sogenannten Arbeitszeitkontos. Damit die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten wahrgenommen werden können, sollte es in 2017 in allen personalratsfähigen Dienststellen zur Neu- oder Wiederwahl einer Personalvertretung kommen.

Welche Dienststelle ist personalratsfähig?
In allen Dienststellen mit in der Regel fünf Wahlberechtigten, von denen drei wählbar sind, werden Personalräte gewählt. Dienststelle bei kommunalen Gebietskörperschaften ist die Verwaltungsbehörde der Gebietskörperschaft, z.B. eine Gemeinde- oder eine Stadtverwaltung. Dienststelle kann auch ein Zweckverband sein. Die Größe des Personalrates hängt von der Anzahl der Beschäftigten ab und beträgt z.B. bei 5 bis 20 Beschäftigten eine Person oder bei 21 bis 50 Beschäftigten drei Personen.

Was ist notwendig um Personalratswahlen einzuleiten?
Spätestens drei Monate vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Personalrat drei wahlberechtigte Beschäftigte als Wahlvorstand. Besteht in einer personalratsfähigen Dienststelle bisher kein Personalrat, so beruft die Dienststellenleitung auf Antrag von mindestens drei Wahlberechtigten oder einer in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaft eine Personalversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes ein. Der Wahlvorstand leitet die Wahl rechtzeitig ein, führt sie durch und stellt das Wahlergebnis fest. Mit Fragen, die die Wahl betreffen, kannst du dich gerne an eine der Geschäftsstellen der GEW Rheinland-Pfalz wenden.

 

Die GEW informiert und unterstützt!
Auf Anfrage können über die GEW weitere Informationen zu den Personalratswahlen 2017, z. B. einen Gesetzestext mit Wahlordnung oder Wahlhilfen einschließlich Formularvorlagen zur Durchführung einer Wahl bezogen werden. Die GEW führt auch Schulungen für Mitglieder in Wahlvorständen durch. Schulungsorte sind: Kaiserslautern (26.1.2017), Trier (30.1.2017), Neuwied (31.1.2017), Landau (1.2.2017), Emmelshausen (2.2.2017) und Alzey (8.2.2017). Die Einladung zu den Schulungsveranstaltungen mit Angaben zu den Tagungslokalen, den Tagungszeiten sowie Tagungsinhalten sind auf www.gew-rlp.de eingestellt.

 

 

3.     Personalratswahlen Hochschulen

Neben den örtlichen Personalräten an den Hochschulen des Landes, wählen die Beschäftigten der Hochschulen einen Hauptpersonalrat im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Der Hauptpersonalrat vertritt die Interessen der Beschäftigten von allen rheinland-pfälzischen Hochschulen gegenüber dem Ministerium. Das Gremium arbeitet auch initiativ und gibt beispielsweise Impulse für eine bessere Finanzierung der Hochschulen oder für eine Verbesserung der Situation der Hochschulbeschäftigten! Der Hauptpersonalrat nutzt sein Recht zu Gesprächen mit dem Wissenschaftsminister, um eindrücklich auf die gegenwärtige Personalsituation hinzuweisen. Und der Hauptpersonalrat nutzt seine Mitwirkungsrechte, wie z.B. bei der Novellierung von Hochschulverordnungen, damit dienstrechtliche Vorgaben möglichst personalfreundlich ausgestaltet werden.

Auch 2017 wollen die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (verdi) eine Liste für die wissenschaftlich Beschäftigten bilden, um sich gemeinsam und geschlossen für deren Belange stark zu machen.

 

Sabine Weiland, Bernd Huster
(Leitungsteam Personalratswahlkommission)

Sabine Weiland leitet die Personalratswahlkommission
Bernd Huster, Teamleitungsmitglied Personalratswahlkommission