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Rundschreiben Landesjugendamt

Personalkostenzuschüsse laufen weiter

Das Land hat gegenüber den Trägern von Kindertagesstätten klargestellt, dass die Förderung der Personalkosten durch das Land unabhängig davon, ob das Personal in den Einrichtungen anwesend ist, wie bisher weiter erfolgt. Im Rahmen der Notbetreuung sei es nicht notwendig, dass Erzieherinnen und Erzieher sowie das übrige Personal im sonst üblichen Umfang in den Kitas anwesend ist, heißt es dazu in einem aktuellen Schreiben des Landesjugendamtes.

Der Präsident der Behörde, Detlef Plazcek, weist in seinem Schreiben vom 19.03.2020 zudem darauf hin, dass es aufgrund der Gesundheitskrise selbstverständlich auch für Kitas gelte, Sozialkontakte soweit als möglich zu reduzieren. Die GEW begrüßt diese Klarstellung und ist der Meinung, dass Anwesenheitsverpflichtungen in den Kitas ab sofort auf das Notwendigste beschränkt werden müssen. Die Gewerkschaft erklärt dazu: „Alle Tätigkeiten, die nicht zwingend eine Anwesenheit in der Einrichtung erfordern, sollen im Home-Office erledigt werden. Falls die Arbeit aufgrund der Kita-Schließungen irgendwann ausgehen sollte, sollen die Beschäftigten unter Fortzahlung ihrer Entgelte von der Arbeit freigestellt werden.“