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Corona-Pandemie

Keine Nachteile für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst

Anwärterinnen und Anwärtern im Vorbereitungsdienst sollen laut Beschluss der Kultusministerkonferenz keine Nachteile aufgrund von Maßnahmen des Infektionsschutzes im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus entstehen. "Sollten im Verlauf des laufenden Schuljahres unterrichtspraktische Prüfungen im Rahmen von Staatsprüfungen in schulischen Lerngruppen nicht oder nicht in gefordertem Umfang möglich sein, können die Länder auch andere Prüfungsformate bzw. Prüfungsersatzleistungen durchführen," heißt es in einer Information, die Dr. Markus Maier, Leiter des Landesprüfungsamtes im rheinland-pfälzischen Bildungsministerium, für die Studienseminare verfasst hat.

Sollten die Schulen bis zum 4. Mai nicht oder teilweise ihren regulären Betrieb wieder aufnehmen, könnten noch ausstehende Prüfungunterrichte in einer „nicht üblichen Form“ stattfinden, heißt es außerdem in der Information, die der GEW vorliegt. Es soll auch sichergestellt werden, dass die Anwärterinnen und Anwärter, die sich gegenwärtig in der Ausbildungsphase des Vorbereitungsdienstes befinden, die Ausbildung ohne Nachteile absolvieren können.