Zum Inhalt springen

"Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" – Besoldungsungerechtigkeit an den Realschulen plus beseitigen 


In der Auseinandersetzung um die Bezahlung von Grund- und Hauptschullehrkräften an den Realschulen plus fordert die GEW alle Absolventen der Wechselprüfung II zeitnah in das Einstiegsamt 4 (A 13) einzuweisen! 
Nach wie vor ist die GEW der Meinung, dass eine Einweisung in das Einstiegsamt 4 ohne jede Prüfungsleistung hätte erfolgen müssen und lehnt daher jegliche Form einer Prüfung grundsätzlich ab! "Die Durchführung der WP II ist zu stoppen und alle KollegInnen mit dem Lehramt Grund- und Hauptschule sind sofort nach A 13/E 13 einzustufen.", fordern Henning Caspari, Micha Tietz und Jürgen Riegler von der Landesfachgruppe Realschulen plus in der GEW.

"Die Kolleginnen und Kollegen mit Grund- und Hauptschulausbildung (A 12) machen an den Realschulen plus einen guten Job und empfinden es deshalb als völlige Missachtung ihrer Arbeitsleistung, wenn sie bspw. nach 20 Dienstjahren eine Prüfung ablegen müssen, um für die gleiche Arbeitsleistung wie ihre realschulausgebildeten Kolleginnen und Kollegen oder die Berufseinsteiger mit dem Lehramt RS plus, die gleiche Bezahlung zu erhalten.


Nach unserer Auffassung wäre es sinnvoll und gerecht gewesen, die Kolleginnen und Kollegen mit Grund- und Hauptschulausbildung für Ihren Einsatz in der Realschule plus mit der Einweisung in ein A 13-Amt mit Ihren Realschul-/Realschul-plus-kolleginnen und -kollegen gleich zu behandeln. Dieses hätte mit der Einführung der Realschulen plus gesetzlich geregelt werden können.

Zudem bedurfte es nicht dem immensen finanziellen und personellen Aufwand, die Prüfungen der WP II durchzuführen. Nach vielen Gesprächen mit den politischen und ministeriellen Verantwortlichen haben wir nun auch die Abgeordneten des Landtages angeschrieben."

Das Leitungsteam der Landesfachgruppe Realschule plus