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Einstellung in den Vorbereitungsdienst zum 1.01.2019

GEW verlangt alle Bewerberinnen und Bewerber zuzulassen

Die GEW lehnt eine Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung grundsätzlich ab. „Dass junge Menschen zwar auf ein Lehramt studieren dürfen, aber den zweiten Teil ihrer Ausbildung nicht direkt absolvieren können, ist nicht nur ungerecht, sondern auch eine volkswirtschaftliche Verschwendung von Ressourcen", begründet Klaus-Peter-Hammer einen enstprechenden Beschluss der GEW. "Es muss selbstverständlich sein, dass alle Bewerberinnen und Bewerber ihre Ausbildung nach dem Studium ohne zeitliche Verzögerung in der zweiten Phase fortführen können," meint der Vorsitzende der Bildungsgewerkschaft in Rheinland-Pfalz.

Das Land Rheinland-Pfalz hat zusammen mit den anderen Bundesländern das Ausbildungsmonopol im Bereich der Lehrkräfte und trägt somit als öffentlicher Arbeitgeber diese Verantwortung für die angehenden Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter. Nicht der Erlass einer Höchstzahlverordnung, sondern die Bereitstellung zusätzlicher Ausbildungsplätze und die Zulassung aller Bewerberinnen und Bewerber, welche die Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen, ist die zwingende Antwort auf den derzeitigen sowie zukünftigen Bedarf an den Schulen. Dies gilt ebenfalls für die vom Landesprüfungsamt anerkannten Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Die entsprechenden Ressourcen sind dafür bereit zu stellen.

Beschluss der GEW vom 28.11.2018

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