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GEW schult Arbeitsrecht für Personalräte bei den Kommunen

Zahlreiche kommunale Personalräte, die in Sozial- und Erziehungsberufen arbeiten, werden zurzeit von der GEW in arbeitsrechtlichen Fragen geschult. Die Mitbestimmungsrechte gemäß Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) sowie die Bestimmungen des Tarifvertrags öffentlicher Dienst (TVöD) bilden die Grundlage für die Arbeit der Mitglieder in Personalvertretungen.

Sina Fabian (Gewerkschaftssekretärin) erläutert auf einer Schulung in Neuwied die Rechtsgrundlagen im deutschen Arbeitsrecht (Foto). Andere Schulungen finden in Alzey, Trier, Landau Kaiserslautern und Emmelshausen statt.