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GEW lehnt Höchstzahl-Verordnung für Vorbereitungsdienst ab

Die GEW lehnt eine Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung grundsätzlich ab. Es muss selbstverständlich sein, dass alle Bewerberinnen und Bewerber ihre Ausbildung nach dem Studium ohne zeitliche Verzögerung in der zweiten Phase fortführen können.

Die GEW nimmt Stellung zu einer Lehramtsanwärter-Höchstzahlverordnung, die das Bildungsministerium
für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst zum 1.11.2017 erlassen hat:

Dass junge Menschen zwar auf ein Lehramt studieren dürfen, aber den zweiten Teil ihrer Ausbildung
nicht absolvieren können, ist nicht nur ungerecht, sondern auch eine volkswirtschaftliche Verschwendung
von Ressourcen. Das Land Rheinland-Pfalz hat, zusammen mit den anderen Bundesländern, das
Ausbildungsmonopol im Bereich der Lehrkräfte und trägt somit als öffentlicher Arbeitgeber diese Verantwortung
für die angehenden Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter.
Nicht der Erlass einer Höchstzahlverordnung, sondern die Zulassung aller Bewerberinnen und Bewerber,
welche die Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen, ist die zwingende Antwort auf den derzeitigen sowie
zukünftigen Bedarf an den Schulen. Dies gilt ebenfalls für die vom Landesprüfungsamt anerkannten
Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Die entsprechenden Ressourcen sind dafür bereit zu stellen.
Besonders kritisiert die GEW die Fachhöchstzahl für das Fach Ethik. Wenn an den Schulen endlich ein
paralleles und gleichberechtigtes Angebot von Ethik und Religion eingeführt würde, so würden sich auch
deutlich mehr Schülerinnen und Schüler für Ethik entscheiden. Da die Fachhöchstzahlen auch mit den in
diesem Fach unterrichteten Stunden begründet werden, steht dies somit in einem kausalen Bezug zueinander
und zeigt die ungerechtfertigte Bevorzugung des Faches Religion gegenüber Ethik auf.

Mainz, den 09.08.2017