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GEW kämpft weiter für inklusive Reform des SGB VIII

Nachdem die Abstimmung über eine Reform des SGB VIII im Bundesrat am 22.9. erneut verschoben worden ist, fordert die GEW von der Politik, das Thema unmittelbar nach der Bundestagswahl wieder aufzunehmen und gemeinsam mit der Praxis an einer echten inklusiven Reform des Kinder- und Jugendhilferechts zu arbeiten. "Besonders die Beibehaltung der individuellen Rechtsansprüche auf Hilfen zur Erziehung, auch geflüchteter Jugendlicher, und die Streichung der Vorgabe zur Kostenneutralität müssen Eingang in den neuen Gesetzesentwurf finden.", fordern Kathrin Gröning und Alessandro Novellino von der GEW Fachgruppe Sozialpädagogische Berufe unisono. Außerdem müssten die notwendigen Mittel zur Finanzierung der Reform bereitgestellt werden, um den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe die Zusammenführung und die Ausgestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen.

Hintergrund:
Ende Juni hat der Bundestag das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen. Nachdem der Bundesrat bereits am 07. Juli 2017 den Punkt kurzfristig von der Tagesordnung genommen hatte, wurde auch bei der Bundesratssitzung am 22.September 2017 eine Abstimmung zu dem Gesetzentwurf kurzfristig verschoben. Der Gesetzestext wurde von der Fachwelt und den Gewerkschaften massiv kritisiert. Besonders die zunehmende Ökonomisierung in der Kinder- und Jugendhilfe und der fehlende politische Wille bei den Reformdiskussionen wurden bemängelt. Das erneute Streichen der Abstimmung von der Tagesordnung macht deutlich, dass sich für den vorliegenden Gesetzestext im Bundesrat keine Mehrheiten finden lassen. Eine Überarbeitung des SGB VIII ist dringend geboten. Durch die erneute Verschiebung der Abstimmung bleibt abzuwarten, wie die neue Bundesregierung das Thema nun angehen wird.

Veranstaltungshinweis:
Was ist los in der Kinder- und Jugendhilfe?
Freitag, 13.10.2017 von 14.30 Uhr bis 17.30 Uhr
GEW-Geschäftsstelle Koblenz
Anmeldung