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GEW und ver.di äußern sich zum Kita-Zunkunftsgesetz

Ein Schritt in die richtige Richtung, aber wichtige Forderungen werden nicht erfüllt

Ver.di und GEW haben sich gemeinsam zum zweiten Entwurf für ein rheinland-pfälzisches Kita-Zukunftsgesetz geäußert. Danach wird anerkannt, dass das Ministerium zusätzliche Finanzmittel für mehr Personal in Kitas zur Verfügung stellen will. Klar sei aber auch, dass sich das Land seine guten Absichten überwiegend vom Bund finanzieren lasse und nur noch einen kleineren Teil aus dem eigenen Budget beifüge, heißt es in einer Pressemitteilung der beiden DGB-Gewerkschaften. Ver.di und GEW kündigen an, den vorgestellten Gesetzentwurf zunächst intensiv zu prüfen und den Verlauf des weiteren parlamentarischen Verfahrens entsprechend kritisch zu begleiten.

Pressetext:

„Kita-Zukunftsgesetz – ein Schritt in die richtige Richtung aber wichtige berechtigte Forderungen der Beschäftigten werden nicht erfüllt

In einer ersten Reaktion beziehen die Gewerkschaften ver.di und GEW Stellung zum heute vorgelegten zweiten Entwurf für das rheinland-pfälzische Kita-Zukunftsgesetz.

Die Gewerkschaften erkennen an, dass die rheinland-pfälzische Landesregierung die zusätzlichen Finanzmittel aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ des Bundes auch für mehr Personal und damit für eine verbesserte Qualität zur Verfügung stellen will. Andere Bundesländer wollen diese Mittel ausschließlich bzw. überwiegend für die Beitragsfreiheit einsetzen, Rheinland-Pfalz nur in geringem Umfang. Klar ist jetzt aber auch, dass sich das Land seine guten Absichten überwiegend vom Bund finanzieren lässt und nur noch einen kleineren Teil aus dem eigenen Budget beifügt. Dies jedoch verbunden mit der Zusage der Verstetigung und Dynamisierung. Beides ist bei den Bundesmitteln nicht gesichert.

Der im Sommer letzten Jahres vorgestellte Gesetzentwurf war von Praktikerinnen und Praktikern, aber auch von vielen Organisationen und Verbänden, heftig kritisiert worden. Bildungsministerium und Landtagsabgeordnete bekamen die breite Ablehnung der Beschäftigten u. a. in den von ihnen angebotenen Veranstaltungen deutlich zu spüren. Die Gewerkschaften hatten ca. 39.000 Unterschriften zur Verbesserung des Gesetzentwurfes gesammelt, davon über 30.000 in klassischer Form und fast 9.000 zusätzlich im Internet über eine Online-Petition.

Einzelne unserer wesentlichen Kritikpunkte wurden mit dem heute vorgestellten, veränderten Gesetzentwurf aufgegriffen. So wurde berücksichtigt, dass Zweijährige einen höheren Personaleinsatz erforderlich machen als Fünf- oder Sechsjährige. Dadurch wird der Personalschlüssel insgesamt noch etwas verbessert. Die Personalisierung entspricht aber noch nicht der von wissenschaftlicher Seite* und den Gewerkschaften geforderten Fachkraft-Kind-Relation.

Das Bildungsministerium verfolgt weiterhin das Ziel, die Unterschiede zwischen den verschiedenen Jugendamtsbezirken in der tatsächlichen Personalisierung zu reduzieren. Die Annahme, dass mit der nun verbesserten Personalisierung keine Einrichtung und kein Träger mehr auf das im ersten Gesetzentwurf vorgesehene Entwicklungsbudget angewiesen ist, um sich nicht zu verschlechtern, ist nach Ansichten der Gewerkschaften nicht ausreichend belegt. Hier fordern wir von Seiten der Landesregierung eine entsprechende Bestandsgarantie.

Die Gewerkschaften werden den vorgestellten Gesetzentwurf intensiv prüfen und den Verlauf des weiteren parlamentarischen Verfahrens entsprechend kritisch begleiten.“