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Der Schulbesuchstag am 9.11.2017, die AfD und das Bildungsministerium

Wie mit der AfD umgehen, sie ignorieren oder sich dauerempören, fragte die Frankfurter Rundschau am 12. Januar 2018 den Präsidenten des Zentralrats der Juden, Josef Schuster. Seine Antwort: „Die Wahrheit liegt in der Mitte. Viele von uns, und ich möchte mich da nicht ausnehmen, haben zunächst den Fehler gemacht, über jedes Stöckchen zu springen, das die AfD hinhält. Insofern haben wir das Geschäftsmodell der AfD, das auf Provokation beruht, teilweise bedient. Bei bestimmten Äußerungen muss man allerdings ganz klar Grenzen ziehen und kann sie nicht schweigend hinnehmen. Die roten Linien, die es in unserer Demokratie gibt, dürfen nicht verschoben oder überschritten werden."

Bildungsministerium und – in seinem Auftrag – der Präsident der ADD machten mal wieder den Satz über das „Stöckchen", das die AfD im Landtag im Zusammenhang mit dem jährlich stattfindenden Schulbesuchstag von Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtags hingehalten hat. Dieser vom Parlament seit 2003 beschlossene Begegnungstag von Abgeordneten mit Schülerinnen und Schülern wird jeweils am geschichtsträchtigen 9. November veranstaltet. Im vergangenen Jahr nahmen 129 weiterführende Schulen teil.

Was war passiert, dass sich die AfD aufregte und zwei Kleine Anfragen zur Sache stellte, die Ministerin im Bildungsausschuss darüber berichten musste und schließlich der ADD-Präsident allen öffentlichen Schulen am 29. 1. 2017 ein belehrendes Schreiben dazu in die Lehrerzimmer schickte?

An sieben öffentliche Schulen (2 RS plus, zwei IGS, 2 Gymnasien und 1 BBS sowie eine BBS in privater Trägerschaft) waren, aus unterschiedlichen Gründen, AfD-Abgeordnete an diesem Tag nicht vertreten. Diese Schulen hatten sich zwar an das Reglement für diesen Tag gehalten und Vertreter der Regierungs- und Oppositionsparteien eingeladen, aber AfD-Vertreter waren nicht anwesend. Warum das im Einzelfall geschah, ist nicht klar. Aus den beiden Kleinen Anfragen der AfD vom 8. 12. 2017 geht jedoch hervor, die AfD sei von diesen Schulen nicht eingeladen worden, die genannten sieben Schulen hätten AfD-Abgeordneten den Zutritt in die Schulen „verweigert". Jedenfalls entschieden die Schulen eindeutig im Rahmen demokratischer Grundsätze und schulrechtlicher Vorgaben. Nicht umsonst gibt es im Schulgesetz den § 23 „Selbständigkeit der Schulen", in dem vom Recht der Schulen die Rede ist, „ihre Angelegenheiten nach Maßgabe dieses Gesetzes selbst zu planen und durchzuführen". Diese Entscheidungskompetenz wird durch § 106 der übergreifenden Schulordnung unterstrichen, der Veranstaltungen mit schulfremden Personen regelt, die nur dann als zulässig deklariert werden, „wenn ihnen eine erzieherische oder unterrichtliche Bedeutung zukommt." Und im folgenden Satz steht unmissverständlich: „Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder Schulleiter."


Dass ein Gesprächstermin mit Landtagsabgeordneten in einer öffentlichen Schule unstreitig in diese Kategorie gehört und eine Schulleitung sicher keine großen Probleme damit hat, darf wohl angenommen werden. Aber dass sie in diesem Rahmen auch darüber entscheiden können muss, wie und mit wem eine solche Veranstaltung ablaufen soll, muss ihr dann auch unbenommen bleiben. Die genannten Schulen haben sich  – bestimmt nach einem internen Diskussionsprozess – dafür entschieden, den Schulbesuchstag ohne Abgeordnete der AfD durchzuführen, eine Partei, die grundsätzlich bereit ist, „die roten Linie, die es in unserer Demokratie gibt " (Josef Schuster, s. o.), zu verschieben resp. zu überschreiten. Beispiele, die dies belegen, finden sich sowohl in der Programmatik dieser Partei als auch stets und immer wieder in ihrem politischen Reden und Handeln. Dies hier weiter auszuführen, will ich mir ersparen. Solche demokratiegefährdenden Provokationen sollten nicht in Schulen hineingetragen werden, weshalb diese Schulen richtige Konsequenzen zogen und auf die AfD verzichteten. Sie haben offensichtlich Kante gezeigt, was der AfD nicht gefallen hat und – so ihre bekannte Masche – sich jetzt als Opfer dieser Schulen aufspielen kann. Ministerium und ADD haben nichts Besseres zu tun, als umgehend den vermeintlichen Opferstatus der AfD zu bedienen, statt dankbar zu sein, dass es solche Schulen in unserem Land gibt.

Verärgert, ja empört hat mich dieses über das AfD-Stöckchen-Springen des Bildungsministeriums. Sicher, die Kleinen Anfragen der beleidigten AfD-Fraktion muss das Ministerium beantworten. Dabei ist die Mühe des Ministeriums durchaus erkennbar, die Forderung der AfD nach stärkerer Reglementierung dieses Besuchstages, der im Übrigen in Organisationsverantwortung des Landtags steht, zurückzuweisen und hält deshalb „eine formale Dienstanweisung oder Verordnung für entbehrlich" (Drucksache 17/4782), also die entsprechende Forderung der AfD zurückwies. Das ist gewiss erst mal erfreulich. Als Antwort an die AfD aber hätte es genügt zu sagen, dass die Schulen sich im Rahmen der Vorgaben für den Schulbesuchstag richtig verhalten haben. Mehr wäre eigentlich nicht angemessen gewesen.

Stattdessen kommt die Schulaufsicht der Forderung der AfD aber nach, mit diesen Schulen „Gespräche" zu führen, wenn es schon keine Dienstanweisungen gibt. Noch nicht einmal andeutungsweise haben Ministerium und ADD dieses Ansinnen der AfD in Frage gestellt. Auf die entsprechende Frage der AfD antwortet das Ministerium: „Mit folgenden Schulleitungen, deren Schulen im Rahmen des Schulbesuchstages am 9. November 2017 einzelne Abgeordnete nicht eingeladen haben, hat die Schulaufsicht (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) Gespräche geführt" (Drucksache 17/4782). Die Schulen werden dann einzeln genannt. Auf diese Gespräche wird dann in der zweiten AfD-Anfrage (Drucksache 17/4783) nochmals eigens hingewiesen, so also müsste erneut betont werden, alles im Sinne der AfD-Anfrage erledigen zu wollen, also wieder über das AfD-Stöckchen gehüpft.

Offensichtlich reichte dieses Entgegenkommen dem Ministerium immer noch nicht aus, um die AfD zu besänftigen, bei all dem Unrecht, das einzelne Schulen ihr zugefügt haben. Denn ADD-Präsident Thomas Linnertz musste am 29. November 2017 auch noch „An alle öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz" einen elektronischen Brief schreiben, um ihnen nochmals deutlich zu machen, wie sie sich bei schulischen Veranstaltungen verhalten sollen, zu denen Abgeordnete eingeladen werden könnten. Der Präsident möchte – generös, generös – „Hilfestellung geben" und erläutert die unterschiedlichen Möglichkeiten von Veranstaltungen mit Abgeordneten. Der Besuchstag am 9. November gehört dabei in die Kategorie „schulische(r) Veranstaltungen der politischen Bildung", bei denen gleich zu Beginn der Erläuterungen dazu auf den „Grundsatz der parteipolitischen Ausgewogenheit und Neutralität" seitens der Schule zu achten ist. Dies wird dann im nächsten Satz nochmals wiederholt, damit die Schulen auch wirklich verstehen, was gemeint ist und was sie beachten sollen. D. h. grundsätzlich werden die Schulen ermahnt, alle im Landtag vertretenen Parteien einzuladen, in „Ausnahmefällen kann es genügen, wenn zumindest jeweils Abgeordnete der Regierungs- und Oppositionsfraktionen eingeladen werden".  Was ist dabei ein „Ausnahmefall"? Außerdem weist Linnertz vermeintlich verunsicherte Schulen darauf hin, dass sie im Zweifel „Kontakt mit der zuständigen Schulaufsicht" aufnehmen können. Dann wird beim nächsten Schulbesuchstag sicher nichts mehr schiefgehen. Ungesagt, aber implizit wird deutlich, dass in diesem Jahr darauf geachtet werden wird, der AfD überall zu ihrem „Recht" zu verhelfen.

Das alles ist mehr als peinlich und steht in scharfem Widerspruch sowohl zur offiziellen Demokratieerziehung in diesem Land wie zur Zielsetzung, Schulen zu mehr Selbstverantwortung anzuregen. Warum mit der Ministerpräsidentin, der Bildungsministerin und weiteren Kabinettsmitgliedern zusammen mit engagierten Schulen öffentlichkeitswirksam Demokratietage abfeiern, warum einen Schulversuch „Selbstverantwortliche Schule" einrichten, wenn gleichzeitig Schulen zur Ordnung gerufen werden, die es gewagt haben, eine Partei nicht in ihre Schulen einzuladen, die offenkundig Schwierigkeiten hat, das Grundgesetz anzuerkennen?

Das geht nicht zusammen, das ist unglaubwürdig und beschämend für diese Landesregierung samt ihrer nachgeordneten Behörde ADD. Es sei in diesem Zusammenhang erwähnt, dass der neue KMK-Präsident wohl nicht zufällig bei seinem Amtsantritt für seine Amtszeit den Schwerpunkt auf Demokratiebildung gelegt hat. „Wir wollen die Kinder und Jugendlichen für die Demokratie begeistern", sagte Holter bei der Übernahme der KMK-Präsidentschaft am 15. Januar. Demokratielernen „muss sich wie ein roter Faden durch die Fächer ziehen", andernfalls befürchte er, dass sich das politische Gefüge in Deutschland  weiter in Richtung populistischer Parteien wie der AfD verschieben werde. Dies sei dem hiesigen Bildungsministerium mit allem Nachdruck ins Stammbuch geschrieben, denn es hat sich in diesem Fall kontraproduktiv verhalten und ist von dem Ziel der Demokratieerziehung ziemlich weit abgekommen.

Vom Ministerium ist das eigentlich Selbstverständliche zu fordern, nämlich die Schulen zu ermutigen, die in einer solchen Frage nichts weiter als demokratische Grundsätze praktizieren, gerade auch dadurch, dass sie mit Demokratieverweigerern nicht reden wollen. Die Schulen müssen sich in ihren schulinternen Diskussions- und Entscheidungsprozessen im Sinne demokratischer Grundsätze unterstützt fühlen, statt öffentlich vorgeführt zu werden. Schulen müssen Position beziehen können, dabei „von oben" Ausgewogenheit zu fordern, was damit auch immer gemeint sein soll, heißt der Schule in der Demokratie einen Bärendienst zu leisten. Soll man hoffen, dass sich Derartiges nicht wiederholt?

Es gab schon lange keinen überflüssigeren und peinlicheren Brief der Schulaufsicht mehr als den vom 29. 11. 2017. Zieht ihn zurück und entschuldigt Euch bei allen Schulen dieses Landes. Auf derartige behördliche „Hilfestellung" in Sachen Demokratie können die Schulen, die selbst wissen, wie sich verhalten sollen, gewiss verzichten.
 

Ausgabe 4/2018 GEW-Zeitung