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Besoldung der Länder entwickelt sich weiter "dramatisch" auseinander

Besoldungsentscheidungen werden weiter einseitig und nach Kassenlage getroffen. Laut DGB-Besoldungsreport 2016 liegt die Lücke zwischen dem Dienstherrn mit der besten und dem mit der geringsten Besoldung bei rund 13 Prozent. Rheinland-Pfalz liegt bei der Besoldung unter dem Bundesdurchschnitt.

Die Besoldung der BeamtInnen hat sich nach der Föderalismusreform I im Jahr 2006 nach Worten des DGB "dramatisch auseinanderentwickelt". Zehn Jahre nach der Föderalisierung des Dienstrechts zeigten sich die Folgen einer Besoldungspolitik "nach Kassenlage".

Der DGB-Besoldungsreport 2016 zeigt anhand der Gruppen A7, A9 und A13, dass sich die Lücke zwischen dem Dienstherrn, der am besten besoldet, und dem Dienstherrn mit der geringsten Besoldung kaum reduziert.

Der Abstand zwischen Berlin und Bayern in der Besoldungsgruppe A7 beträgt derzeit rund 13 Prozent beziehungsweise 3.975,22 Euro. Die durchschnittliche A9-Jahresbruttobesoldung für 2016 liegt aktuell bei 39.062,46 Euro. Berlin weist mit 2.153,27 Euro die größte Differenz dazu auf. Aber auch Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und das Saarland liegen unterhalb des nach der Besoldungsrunde Bund voraussichtlich noch steigenden Durchschnitts. Zwischen Berlin und Bayern beträgt die Differenz 4.371,56 Euro beziehungsweise 11,84 Prozent. Die Besoldungslücke hat sich im Vergleich zum Vorjahr sogar um rund 0,4 Prozentpunkte vergrößert.

In der Besoldungsgruppe A13 erhält eine Erste Kriminalhauptkommissarin im Bundesdurchschnitt 2016 ein Jahresbruttogehalt von 58.989,76 Euro. Weit hinter diesem Mittel zurück liegen die Dienstherren Berlin (-2.825,20 Euro), Brandenburg (-1.194,46 Euro), Bremen (-1.059,32 Euro), Rheinland-Pfalz (-1.278,38 Euro) und das Saarland (-1.615,20 Euro). Die größte Differenz liegt wieder zwischen Berlin und Bayern vor. So erhält die bayerische A13-Beamtenschaft im Vergleich zu den Berlinern jährlich 6.336,77 Euro mehr.

Laut DGB wird sich künftig zeigen, ob die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur A- und R-Besoldung im Jahr 2015 die Entwicklung stoppen werden. "Es bleibt also eine politische Herausforderung und unsere Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass künftig Besoldungsentscheidungen nicht weiterhin einseitig – und nach Kassenlage – getroffen werden, sondern auf Augenhöhe zwischen DGB als Spitzenorganisation der Beamtinnen und Beamten auf der einen und dem Gesetzgeber auf der anderen Seite vereinbart werden."

Text: Homepage GEW Bund