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Arbeits- und Gesundheitsschutz wichtig in jeder Schule - GEW im Gespräch mit Ministerin Vera Reiß

„Die verbindlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Arbeitsschutzgesetz ergeben, gelten selbstverständlich auch für den Schuldienst in Rheinland-Pfalz“, stellte Bildungsministerin Vera Reiß einvernehmlich mit der GEW-Delegation unter Leitung von Klaus-Peter Hammer fest. Man war sich einig, dass in den Dienststellen vor Ort die Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 4 ArbSchG), insbesondere durch die Beurteilung der Arbeitsbedingungen (§§ 5, 6 ArbSchG), durchzuführen sind. Ministerin Reiß erläuterte die vielfältigen Angebote, insbesondere des Instituts für Lehrergesundheit, auf die die Schulen zugreifen können. Seitens der GEW-Vertretung wurde vorgeschlagen, die Angebote der verschiedenen Akteure zu bündeln und zu einem Gesamtkonzept zusammen zu fügen. Dies sagten die Ministeriumsvertreter zu und sie werden weiter bemüht sein, die Dienststellenleitungen und auch die ADD für das wichtige Thema des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu sensibilisieren.

Angesichts der Finanzenge sah die Ministerin kaum Möglichkeiten, die Ausgaben für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erhöhen und stand der GEW-Vorstellung, in einem überschaubaren Zeitraum für allen Schulleitungen, Seminarleitungen und den zugeordneten Personalräten eine umfassende Grund-Information und Schulung über das Arbeitsschutzgesetz und seine Umsetzung zukommen zu lassen, sehr skeptisch gegenüber. Vielmehr sollten gelungene Best-Practice-Beispiele veröffentlicht werden und so die Dienststellen angeregt werden, ihnen zufolgen. Ministerin Reiß nahm zur Kenntnis, dass die GEW Rheinland-Pfalz bereit ist, bei Kostenübernahme durch das MBWWK sich an den Fortbildungen zu beteiligen bzw. solche Fortbildungen durchzuführen.

Die GEW-Vertretung wies daraufhin, dass es bei der Findung und Durchführung geeigneter Maßnahmen wie beispielsweise Fortbildung, Moderation, Coaching, Supervision o.Ä., um festgestellte Gefährdungen zu beseitigen zumindest aber zu reduzieren, personelle Engpässe gibt.

Die GEW übergab auch einen Forderungskatalog, aus dem hervorgeht, dass auch seitens der obersten Schulbehörde Anstrengungen unternommen werden müssen, um dienststellenübergreifende Gefährdungen zu reduzieren. Sie forderte zudem, auch mit der Gewerkschaft zu erörtern, welche Schlussfolgerungen aus dem jährlichen Bericht zur Lehrergesundheit gezogen werden sollen. Ministeriumsvertreter wiesen darauf hin, dass mit dem Arbeitsschutzausschuss im MBWWK ein Gesprächsforum bestehe, in dem derartige Fragestellungen unter anderem mit den Hauptpersonalvertretungen besprochen würden, sagten aber zu, den öffentlichen jährlichen Gesundheitsbericht auch mit der GEW Rheinland-Pfalz zu erörtern.

Abschließend plädierte die GEW für eine hinreichende Personalausstattung, damit das Unterrichts-SOLL auch unter Berücksichtigung von Ausfällen erfüllt werden kann. Sie will Regelungen für alternsgerechtes Arbeiten (z.B. Altersermäßigung, Altersteilzeit) und für leistungseingeschränkte Lehrkräfte und Pädagogische Fachkräfte mit dem Ministerium erörtern und appellierte weiteres Fachpersonal wie z.B. SchulsozialarbeiterInnen, SchulpyscholgInnen zur Verfügung zu stellen.