Neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bringt Verbesserungen für Teilzeit beschäftigte Lehrkräfte
Lehrkräfte, die ihr Stundenmaß reduziert haben und Teilzeit beschäftigt sind, stellen immer wieder die Frage, wie bin ich als Teilzeit beschäftigte Lehrkraft mit meiner Arbeitszeit einzusetzen. Grundsätzlich ist die Antwort einfach. Der Arbeitsumfang bestimmt sich nach dem Verhältnis des Teilzeitbruches zu einer Vollzeitstelle. Eine ausführliche Information zum Thema finden Sie als Download in der Service-Box rechts.