Anders als bisher wird unseren Mitgliedern eine Beitragsquittung für das vorausgegangene Jahr nicht mehr mit der Februarausgabe unserer GEW-Zeitung zugeschickt. Stattdessen werden derzeit die Vorbereitungen dafür getroffen, dass jedes Mitglied seine Beitragsquittung über sein persönliches Benutzerkonto auf der GEW-Homepage abrufen kann. Dort werden dann auch die Daten einsehbar sein, die für das einzelne Mitglied in der Datenbank hinterlegt sind, so dass für jedes Mitglied erkennbar ist, ob eventuell inzwischen eingetretene Änderungen noch unserer Mitgliederverwaltung mitgeteilt werden müssen. Wir erwarten, dass die Beitragsquittung dort ab April eingestellt sein wird.
Zugang zu seinem persönlichen Benutzerkonto erhält jedes Mitglied über unsere Homepage (www.gew-rlp.de), wenn man dort auf der Startseite in der Menüleiste rechts oben den „Mitgliederbereich“ aufruft und sich als Benutzer einloggt. Dafür ist es zunächst erforderlich, sich ein Benutzerkonto anzulegen, falls dies bisher noch nicht geschehen ist.
Grundsätzlich weisen wir aber auch darauf hin, dass es in der Regel genügt, den Mitgliedsbeitrag eines Jahres in der Steuererklärung als Werbungskosten einzutragen, ohne dem Finanzamt eine Quittung der GEW vorzulegen. Die Kopien der entsprechenden Ausschnitte aus den Kontoauszügen genügen als Beleg.
All unseren Mitgliedern wünschen wir für das neue Jahr Glück, Gesundheit und Erfolg!
Heinz Winter, Ludwig Julius, Lotte Kolbe, Rute Simoes
Vorstandsbereich für Finanzen und Mitgliederverwaltung der GEW RLP