Neuer Mindestlohn in der Weiterbildung
Am 27. Januar 2015 einigten sich GEW und ver.di mit der Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes über einen neuen Tarifvertrag über einen Mindestlohn für die pädagogischen Beschäftigten in Weiterbildungsunternehmen, die überwiegend SGB II/SGB III Maßnahmen durchführen. Durchgesetzt wurde auch die Ost-Westangleichung der Entgelte ab dem 1. Januar 2017.