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Tarifeinigung für den kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst

Mehr freie Tage und stellenweise mehr Geld

Nach drei Verhandlungsrunden haben sich die Gewerkschaften mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) am späten Abend des 18. Mai auf einen Tarifabschluss für die etwa 330.000 Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst verständigt. Der Abschluss umfasst monatliche Zulagen von 130 Euro für alle Beschäftigten in den Entgeltgruppen S 2 bis S 11a, also u.a. Kinderpfleger:innen und Erzieher:innen, aber auch Beschäftigte in der Behindertenhilfe. Sozialarbeiter:innen, Sozialpägagog:innen und Heilpädagog:innen erhalten eine monatliche Zulage in Höhe von 180 Euro. Bitter für Leitungen von Kindertagesstätten und ihre ständigen Stellvertretungen, die höher als S9 eingruppiert sind: Sie bekommen keine Zulage. Darauf haben sich die Arbeitgeber nicht eingelassen.

Für Leitungen kommt unterm Strich nur raus, dass sie zwei freie Tage mehr bekommen und die Eingruppierung nun nach der Durchschnittbelegung eines Kalenderjahres und nicht des letzten Quartals berechnet werden. Auch, dass Rückgruppierungen von Leitungen weiter erschwert wurden, ist kein Ersatz für eine finanzielle Zulage.

Das wird ihren Leistungen für die Einrichtungen nicht gerecht. So sieht Aufwertung nicht aus.

Alle Beschäftigten im kommunalen Sozial- und Erziehungsdienst erhalten zur Regeneration zwei zusätzliche freie Tage im Jahr. Beschäftigte, die eine oben genannte Zulage erhalten, können einen Teil dieser Zulage in bis zu zwei weitere freie Tage pro Jahr umwandeln.

Ab Oktober 2024 werden die Stufenlaufzeiten für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst an die der allgemeinen Tabelle im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) angepasst, konkret: Die Stufenlaufzeiten werden zum Teil kürzer. Das heißt, die Beschäftigten erreichen die höchste Erfahrungsstufe bereits nach 15 Jahren.

Die Tarifeinigung hat eine Laufzeit von fünf Jahren bis zum 31. Dezember 2026. Dann können die Gewerkschaften die Tarifverträge kündigen, um für weitere Aufwertungsschritte zu streiken. Die nächste allgemeine Entgeltrunde zum TVöD, in der es auch um die nächste Gehaltserhöhung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst geht, startet bereits im Januar 2023.

Klar ist für uns: Dieses Tarifergebnis kann nur als weiterer Zwischenschritt zur Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes gesehen werden. Wir bleiben am Ball.

Häufig gestellte Fragen zum Tarifabschluss

Kontakt
Ingo Klein
Gewerkschaftssekretär
Adresse Regionalbüro Süd, Mainz
Telefon:  06131 28988-19
Kontakt
Kathrin Gröning
Stellvertretende Vorsitzende GEW Rheinland-Pfalz
Mobil:  0151 17267950