Tarifrunde Bund und Kommunen 2025
Landesweiter Warnstreik am 11.03.2025
Unmittelbar vor der dritten Verhandlungsrunde ruft die GEW Rheinland-Pfalz zum landesweiten Warnstreik am 11.03.2025 auf. Das Streiklokal wird in Kirchheimbolanden sein.
Die Gewerkschaften verhandeln seit dem 24. Januar 2025 mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) über eine Gehaltserhöhung für die Tarifbeschäftigten im Geltungsbereich des TVöD. Bislang haben die Arbeitgeber kein verhandlungsfähiges Angebot vorgelegt.
Die GEW fordert:
- Entgeltsteigerungen im Volumen von 8 Prozent, mindestens 350 Euro!
- Laufzeit 12 Monate!
- Entlastung und zusätzliche freie Tage!
Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, ruft die GEW in ganz Rheinland-Pfalz die Beschäftigten in kommunalen Kindertageseinrichtungen sowie alle anderen Beschäftigten im Geltungsbereich der Sonderregelungen für den Sozial- und Erziehungsdienst im TVöD/TVöD BT-B, TVPöD, TVSöD und TVAöD am 11.03.2025 zu einem ganztägigen Warnstreik auf.
Außerdem sind die Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen im Bereich der Ev. Kirche der Pfalz (Prot. Landeskirche) aufgerufen.
Streiklokal: zwischen 9:30 und 11:00 Uhr in Kirchheimbolanden (Stadthalle an der Orangerie, Dr.-Edeltraud-Sießl-Allee 4, 67292 Kirchheimbolanden)
Demo: Start um ca. 11:15 Uhr durch die Stadt und Abschlusskundgebung auf dem Römerplatz
Um nach Kirchheimbolanden zu kommen, könnt ihr Busse aus vielen verschiedenen Landesteilen nehmen. Die Busliste findet ihr weiter unten. Außerdem findet ihr dort den Warnstreikaufruf zum Ausdrucken und weitergeben.
Wir freuen uns auf euch!
Den Warnstreikaufruf und die dazugehörige Liste mit Bussen findet ihr weiter unten auf dieser Seite.
Das Streikrecht ist verfassungsmäßig im Rahmen der „Koalitionsfreiheit“ (Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz) geschützt. Aus der Koalitionsfreiheit leitet sich das Recht ab, seine Interessen gemeinsam durchzusetzen und dafür das Mittel des Arbeitskampfes zu nutzen.
Ein Streik ist aber nur dann rechtmäßig, wenn er von einer Gewerkschaft getragen wird. Mit dem vorliegenden Streikaufruf ist das der Fall.
Ruft eine Gewerkschaft die Beschäftigten zu einem Streik auf, haben alle Arbeitnehmer:innen dieser Einrichtungen Streikrecht, sofern sie vom „Streikgegenstand“ betroffen sind.
Kolleg:innen, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind, sind genauso aufgerufen, sich am Streik zu beteiligen wie Gewerkschaftsmitglieder. Allerdings erhalten nur Mitglieder von ihrer Gewerkschaft Streikgeld und Rechtsschutz.
Niemand wird zu einem Streik gezwungen. Aber: Alle, die nicht mitmachen, gefährden den Erfolg. Diejenigen, die nicht streiken, kann der Arbeitgeber auch zu Diensten außerhalb der Einrichtung einsetzen.
Voraussetzung ist, sich am Streiktag vor Ort in eine Liste einzutragen und damit die Teilnahme am Streik zu dokumentieren. Bei Warnstreiks zahlt die GEW pro Streiktag den nachgewiesenen Nettogehaltsabzug als Streikgeld, maximal das Dreifache des auf den nächsten vollen Euro aufgerundeten monatlichen Mitgliedsbeitrags.
Bei diesem Warnstreik: Ja. Es geht darum, öffentlichkeitswirksam möglichst viel Druck auf die Verhandlungen auszuüben. Daher ist es wichtig, dass die Demonstration und die Kundgebung entsprechend gut besucht sind. Nur so können wir eine breite Öffentlichkeit erreichen.
Der Arbeitgeber kann den Teil des Entgeltes, der auf den Zeitraum der Teilnahme an einem Streik entfällt, einbehalten. Eintragungen in Personalakten, Abmahnungen oder Kündigungen wegen der Teilnahme an einem Streik sind rechtswidrig. Die Teilnahme an einem Streik darf auch keine Auswirkung auf die Zahlung eines Leistungsentgeltes haben.
Über eine persönliche Streikteilnahme muss die streikende Person ihren Arbeitgeber nicht informieren. Auf Anfrage des Arbeitgebers sind aber Einrichtungsleitungen verpflichtet, die Namen von Beschäftigten zu nennen, die an einem Streiktag nicht zum Dienst erschienen sind. Aus Kollegialität kann es sinnvoll sein, die Streikteilnahme anzukündigen. Es erleichtert auch z. B. streikbetroffenen Eltern, solidarisch zu bleiben.
Bitte bringt, solltet ihr aus vergangenen Streiks über solche verfügen, eure Fahnen, Pfeifen etc. mit. Gerne auch selbstgebastelte Plakate. Vor Ort halten wir zusätzlich Materialien für euch bereit. Wir bitten, diese nach Abschluss der Kundgebung wieder abzugeben.
Bitte nutzt dafür die von der GEW organisierten Busse, öffentliche Verkehrsmittel oder bildet Fahrgemeinschaften. Die GEW gewährt ihren Mitgliedern Fahrtkostenerstattung für öffentliche Verkehrsmittel und Fahrgemeinschaften ab drei Personen.
Anfahrt & Navigation:
Treffen: Stadthalle an der Orangerie, Dr.-Edeltraud-Sießl-Allee 4, 67292 Kirchheimbolanden
Parken: u. a. direkt vor der Stadthalle, bitte nicht die Parkplätze der benachbarten Supermärkte nutzen.
Busverbindungen siehe Anhang.
Bitte beachtet auch unsere
Regelungen zum Streikgeld
56068 Koblenz
55116 Mainz
54292 Trier