Ab Steuererklärung 2023
Jetzt Homeoffice-Pauschale nutzen
Ab der Steuererklärung für das Jahr 2023 können Lehrkräfte anstatt eines Arbeitszimmers eine Homeoffice-Pauschale geltend machen. Dies ist eine Vereinfachung und bedeutet für viele Lehrkräfte eine Verbesserung.
Viele von euch werden sich so langsam an die Steuererklärung 2023 setzen, bei der es seit Januar 2023 Neuregelungen zur Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers zu beachten gilt. Wir können in diesem Rahmen natürlich keine steuerrechtliche Beratung leisten, wichtig für Lehrkräfte ist aber vor allem Folgendes:
Die Homeoffice-Pauschale gibt es schon länger, allerdings war sie bis 2023 auf 5 EUR/Tag und insgesamt 600 EUR/Jahr begrenzt.
Ab 2023 sind es nun 6 EUR/Tag und 1.260 EUR/Jahr (so kommt man auch auf 210 Tage). Diese Regelung resultiert aus dem Bundesgesetz und gilt deshalb auch in RLP.
Dies gilt für alle Lehrkräfte, die keinen eigenen Arbeitsplatz in der Schule gestellt bekommen. Es spielt keine Rolle, ob sie ein separates Arbeitszimmer zu Hause nutzen oder beispielsweise am Küchentisch oder in einer kleinen Arbeitsecke arbeiten. Die Erfassung und der Nachweis der Kosten gegenüber dem Finanzamt sind nicht mehr erforderlich. Da Lehrkräfte auch außerhalb der Unterrichtszeiten ihren Unterricht vorbereiten, nachbereiten und zahlreiche Korrekturen durchführen, können sie auf 210 Arbeitstage kommen und somit den Höchstbetrag von 1.260 Euro geltend machen.
Neben dem Homeoffice-Pauschale können auch die Kosten für Arbeitsmitteln steuerlich geltend gemacht werden. Die Entfernungs-Pauschale kann man dann für die Tage abschreiben, an denen die Lehrkraft zur Schule gefahren ist.