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Informationen zur Wechselprüfung für Grund- und HauptschulkollegInnen an Realschulen plus Rheinland-Pfalz

Nachdem lange nicht klar war, wie die neue Wechselprüfung gestaltet sein wird, ist mit Schreiben vom 21.07.15 über EPOS durch die Landesregierung erstmals die endgültige Wechselprüfung II bekannt gegeben worden.

Wie von der GEW befürchtet hat die Landesregierung lediglich jenes an Inhalten innerhalb der Wechselprüfungsverordnung geändert, wozu sie gerichtlich durch das Bundesverwaltungsgericht
gezwungen wurde.
Die Landesregierung zeigt damit auch künftig den betroffenen GHS-Lehrkräften, wie sie deren bisherige und heutige Arbeit geringschätzt, obwohl diese ihre schulischen Aufgaben bislang zur vollsten Zufriedenheit ihres Dienstherrn erfüllen.
Seit 2009 hat die GEW mit vielfältigen Aktionen sowie in politischen Gesprächen mit VertreterInnen der Landesregierung ihren Protest bezüglich der Besoldungsdiskriminierung von GHS-KollegInnen zum Ausdruck gebracht.
Die nun nur leicht vereinfachte Wechselprüfungsverordnung II ist aus unserer Sicht keine zufriedenstellende Lösung. Das Bildungsministerium hat nicht den Schritt gewagt, eine generelle Aufwertung, ohne jegliche Prüfung umzusetzen.
Klar ist, die GEW wird alle Kolleginnen und Kollegen unterstützen, die jetzt eine Wechselprüfung
anstreben und sich massiv dafür einsetzen, dass alle AbsolventInnen der Prüfung direkt in eine Planstelle nach A13/E13 eingewiesen werden.
Für die Anmeldung verweisen wir auf den Link des Ministeriums, welcher zum rechtsverbindlichen
Anmeldeformular und weiteren offiziellen Sachinformationen führt:
http://mbwwk.rlp.de/bildung/schuldienst-und-lehrerberuf/lehrerinnen-und-lehrerausbildung-
sowie-landespruefungsamt/lehrer-wechselpruefung/lehramt-an-realschulen-
plus/wp-ii-ghs/

Anmeldebeginn ist der 07.09.2015 (1. Schultag, Schuljahr 2015/2016).
Sobald Details zu den einzelnen Bausteinen der Prüfung bekannt sind, werden wir umgehend
und umfassend informieren, sowie Unterstützungsangebote anbieten.
Trotz der nun geschaffenen Fakten durch die Landesregierung, wird sich die GEW nach
wie vor weiter dafür einsetzen, dass alle KollegInnen mit dem Lehramt an Grund-und
Hauptschulen an Realschulen plus nach A13 / E13 besoldet werden.