"Die Kolleginnen und Kollegen mit Grund- und Hauptschulausbildung (A 12) machen an den Realschulen plus einen guten Job und empfinden es deshalb als völlige Missachtung ihrer Arbeitsleistung, wenn sie bspw. nach 20 Dienstjahren eine Prüfung ablegen müssen, um für die gleiche Arbeitsleistung wie ihre realschulausgebildeten Kolleginnen und Kollegen oder die Berufseinsteiger mit dem Lehramt RS plus, die gleiche Bezahlung zu erhalten.
Nach unserer Auffassung wäre es sinnvoll und gerecht gewesen, die Kolleginnen und Kollegen mit Grund- und Hauptschulausbildung für Ihren Einsatz in der Realschule plus mit der Einweisung in ein A 13-Amt mit Ihren Realschul-/Realschul-plus-kolleginnen und -kollegen gleich zu behandeln. Dieses hätte mit der Einführung der Realschulen plus gesetzlich geregelt werden können.
Zudem bedurfte es nicht dem immensen finanziellen und personellen Aufwand, die Prüfungen der WP II durchzuführen. Nach vielen Gesprächen mit den politischen und ministeriellen Verantwortlichen haben wir nun auch die Abgeordneten des Landtages angeschrieben."
Das Leitungsteam der Landesfachgruppe Realschule plus