Während beamtete Lehrkräfte an Realschulen, Gymnasien, berufsbilden Schulen und Förderschulen der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet sind, müssen sich Grundschullehrer_innen mit der Besoldungsgruppe A 12 zufrieden geben. Für Tarifbeschäftigte gilt ein entsprechendes Ungleichgewicht. Nach Ansicht der GEW unterscheiden sich die Lehrämter weder in Verantwortung und Anforderungen noch in der Qualität der Ausbildung, so dass diese Entgeltungleichheit ungerechtfertigt ist.
Das Grundschullehramt ist ein klassischer Frauenberuf. Eine Studie der GEW weist in der dauerhaften geringeren Bezahlung von Grundschullehrer_innen eine mittelbare Geschlechterdiskriminierung nach.
Im Rahmen einer Pressekonferenz erläutern Vertreter_innen der GEW die Dimension der Entgeltungleichheit und die Forderung nach Besoldung aller Lehrkräfte in A 13 bzw. Bezahlung nach Tariflohn in Entgeltgruppe E 13. Auch auf den Aspekt der Geschlechterdiskriminierung wird in diesem Zusammenhang eingegangen.
Auch die Kolleginnen und Kollegen an den Grundschulen sind dazu aufgefordert sich zu beteiligen. Im Rahmen einer Fotoaktion können sie sich mit einem Statementplakat fotografieren, so dass deutlich wird, warum Grudnschullehrerinnen und -lehrer A 13 verdienen. Die Bilder, die an gew(at)gew-rlp(dot)de eingeschickt werden, werden auf der Homepage veröffentlicht. Die entsprechenden Plakate wurden an alle Grundschulen verschickt und können auf dieser Seite heruntergeladen werden.