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GEW fordert zusätzliche Mittel für Hochschulen

Der Landesstudierendenausschuss (LASS) der GEW Rheinland-Pfalz begrüßt die Verbesserung der Grundfinanzierung von rheinland-pfälzischen Hochschulen um jährlich 25 Millionen Euro aus den freiwerdenden BAföG-Mitteln. Nach Einschätzung von LASS-Sprecher Jonas Priester reichen die zusätzlichen Mittel jedoch nicht aus, um dauerhaft eine qualitativ hochwertige Lehre und gute Beschäftigungsverhältnisse an den Hochschulen flächendeckend zu gewährleisten. Die GEW fordert daher das Wissenschaftsministerium auf, sicherzustellen, dass die angekündigten 200 neuen Stellen auch tatsächlich als neue und unbefristete Stellen geschaffen werden. Darüber hinaus müssen Hochschulen und Ministerium weitere Anstrengungen unternehmen, bestehende befristet Stellen in Unbefristete umzuwandeln.

Dass hier Grund zur Sorge besteht, erläutert LASS-Sprecher Jonas Priester: „Gerade an den schlecht ausgestatteten Universitäten Koblenz-Landau und Trier sind die zusätzlichen Stellen nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Um eine qualitativ hochwertige Lehre sicherzustellen sind mehr Dauerstellen notwendig.“ Die Universität Koblenz-Landau hat bekannt gegeben, dass mehr als die Hälfte der 20 Stellen dazu benutzt werde, befristete in unbefristete Stellen umzuwandeln. „Wir begrüßen, dass unbefristete Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Doch bedeutet dies auch, dass es kaum zusätzliches Lehrpersonal geben wird,“ so Priester weiter. „Neben einer Verbesserung der Beschäftigungsverhältnisse an den rheinland-pfälzischen Hochschulen muss auch die Verbesserung der Lehre durch einen angemessenen Betreuungsschlüssel angepackt werden.“

Zur geplanten Entwicklung s.g. „Leitlinien für gute Arbeit in der Wissenschaft“ erklärt Klaus-Peter Hammer, Vorsitzender der GEW Rheinland-Pfalz: „Wir begrüßen ausdrücklich die Erwartung des Landes, dass alle Hochschulen bis Ende 2015 Beschäftigungsleitlinien entwickeln. Dies kann jedoch nur sinnvoll gelingen, wenn Personalvertretungen und Gewerkschaften an diesem Prozess intensiv beteiligt werden. In den Leitlinien müssen die Spielräume in den gesetzlichen Regelungen, z.B. im Wissenschaftszeitvertragsgesetz, konsequent im Sinne der Beschäftigten ausgenutzt werden. So muss sich die Befristungsdauer am Qualifizierungsziel orientieren und darf z.B. im Falle der Promotion drei Jahre nicht unterschreite.“ Auch die sogenannten „Tenure trackOptionen“, die Nach-wuchswissenschaftler_innen Karrierewege in den Hochschulen eröffnen sollen, müsse verbindlich ausgestaltet werden. „Die Hinhaltetaktik der Hochschulen für junge Wissenschaftler_innen muss eine Ende habe“, erläutert Klaus-Peter Hammer weiter, denn „wer qualifiziertes Personal haben will, muss auch unterhalb der Professur verbindliche Karrierezusagen machen.“

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