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GEW fordert bessere Bedingungen für Inklusion

In einem Offenen Brief an die rheinland-Pfälzischen Landesverbände der für den Bundestag kandidierenden Parteien und an die Wahlkreiskandidat*innen fordert die GEW eine deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für inklusive Bildung.

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen durch die
Bundesrepublik Deutschland im März 2009 unterliegen Länder und Kommunen der Verpflichtung
zur umfassenden Inklusion von Menschen mit Behinderung. So nennt die Bundesregierung in ihrem
Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention als konkretes Ziel, dass „Behinderte und
nicht Behinderte […] gemeinsam Kindergärten und Schulen [besuchen]“ (Aktionsplan September
2011).
Rheinland-Pfalz hat die Umsetzung der UN-Konvention im Wesentlichen in folgenden drei Schritten
vollzogen:
• Vorbehaltloses Wahlrecht der Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
zwischen der Schwerpunktschule oder einer Förderschule
• Ausbau des inklusiven Unterrichtsangebots in sogenannten Schwerpunktschulen
• Umwandlung von Förderschulen in „Förder- und Beratungszentren“


Die GEW Rheinland-Pfalz begleitet diesen Prozess in unserem Bundesland von Anfang an kritischkonstruktiv.
Insbesondere waren dabei die konkreten Erfahrungen der Schulen und Kolleginnen und
Kollegen vor Ort unser Maßstab. Unsere kritische Diagnose/Bestandsaufnahme ergibt folgendes
Bild: Der Ausbau der Schwerpunktschulen (296) wurde nur unzureichend im Sinne der Behindertenrechtskonvention
der UN mit erforderlichen Ressourcen ausgestattet.
• Es fehlen flächendeckend ausgebildete Förderschullehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte,
die insbesondere die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem
Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht berücksichtigen bzw. die Fachkolleginnen
entsprechend beraten können.
• Die Berechnungsgrundlage für die Versorgung der Schwerpunktschule mit
Förderschullehrkräften entspricht nicht den Anforderungen vor Ort. Sie kann nicht allein
anhand von Schülerzahlen bestimmt werden, sondern muss auch deren Verteilung auf die
Klassen und Jahrgänge berücksichtigen.
• Mit dem weiteren Ausbau der Ganztagsschulen werden auch am Nachmittag entsprechende
Fachkräfte benötigt.
• Es fehlt zumeist an räumlicher Ausstattung, zum einen für pädagogische Maßnahmen, aber
auch für die körperliche und therapeutische Versorgung. Die unterschiedlichen Anforderungen
an die Lernumgebung führen schnell zu räumlicher Enge. Damit ist auch der Arbeits- und
Gesundheitsschutz der Lehrkräfte nicht gewährleistet.
• Die Bereitstellung von spezifischen Lernmaterialien und deren Aufbewahrungsmöglichkeiten
fehlen in vielen Räumlichkeiten der Schwerpunktschulen – dies hängt einerseits vom
finanziellen Rahmen, aber auch von den Möglichkeiten der Räume ab.
• Es fehlen feste Zeiten für regelmäßige Teamabsprachen, die zur Planung, Durchführung und
Reflexion des gemeinsamen Unterrichts notwendig sind.
• Die erhöhten Belastungen an inklusiven Schulsystemen (erhöhter Bedarf für Gespräche mit
Kooperationspartnern, regelmäßige Teamabsprachen, noch heterogenere Lerngruppe und
damit eine differenziertere Vorbereitung, etc.) sowie die häufig zustande kommende räumliche
Enge, betreffen auch den Arbeits- und Gesundheitsschutz der Lehrkräfte.

Angesichts dieser Defizite muss festgestellt werden, dass inklusiver Unterricht nicht in der
erforderlichen Qualität angeboten wird. Dies setzt die Motivation und Bereitschaft der Lehrkräfte
aufs Spiel, da sie aufgrund dauerhaft fehlender Ressourcen, die Anforderungen vor Ort nicht
erfüllen können. Inklusion droht unter diesen Umständen zu scheiten!


Die GEW Rheinland-Pfalz richtet daher im Rahmen ihrer Kampagne „Bildung Weiter Denken“ an die
politisch Verantwortlichen den dringenden Appell, endlich dem Anspruch der Inklusion gerecht zu
werden. Das bedeutet, für die Weiterentwicklung der Inklusion erheblich mehr finanzielle Mittel als
bisher einzusetzen. Wir sehen dabei auch die Bundespolitik in der Verantwortung, die Länder in
dieser Aufgabe stärker finanziell zu unterstützen. Für ein wirkliches Gelingen der Inklusion müssen
aus Sicht der GEW folgende Forderungen erfüllt werden.
• Als Mindeststandard der personellen Ausstattung darf eine Förderschullehrkraft mit vollem
Deputat maximal zwei Klassen betreuen, um mindestens fünfzig Prozent des Unterrichts in
Doppelbesetzung abdecken zu können und somit eine sonderpädagogische Förderung
gewährleisten zu können.
• Es sind feste Zeitkontingente innerhalb der Unterrichtsverpflichtung zur Verfügung zu stellen,
die Teamabsprachen sowie Beratungen mit dem Ziel eines qualitativ hochwertigen,
gemeinsamen Unterrichts gewährleisten.
• An Schwerpunktschulen sind die räumlichen Voraussetzungen an einen zeitgemäßen,
pädagogisch erforderlichen Unterricht sowie an die Anforderungen eines inklusiven Unterrichts
und die Bedürfnisse der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zügig
anzupassen. Dahingehend sind die Schulbaurichtlinien dringend zu überarbeiten. Dabei ist die
Größe und Gestaltung der Räume von besonderer Bedeutung.
• Darüber hinaus ist auch dafür Sorge zu tragen, dass das spezifische Lernmaterial vorhanden und
jeder Zeit zugänglich ist. Dies sollte in der Raumplanung ebenfalls berücksichtigt werden.

Vor allem ohne ausreichende Doppelbesetzung kann der Unterricht der Heterogenität der
Schülerschaft einer Schwerpunktschule nicht gerecht werden. Leider ist es eher die Regel als die
Ausnahme, dass Förderschullehrkräfte nur vereinzelt am Unterricht teilnehmen können. Dies macht
einen gemeinsamen Unterricht und ein strukturiertes Vorgehen im Sinne einer individuellen,
sonderpädagogischen Förderung nahezu unmöglich. Obwohl dieses den Eltern im Rahmen ihres
Elternwahlrechts allerdings für beide Systeme (Schwerpunkschule und Förderschule) zugesichert wurde.

Die Defizite des zwar immer weiter ausgebauten, aber nicht bedarfsgerecht ausgestatteten
inklusiven Bildungssystems, sorgen mittlerweile in allen (Wähler)Kreisen für Unmut.
Die GEW Rheinland-Pfalz betont daher nochmals die gemeinsame Verantwortung aller Fraktionen
und Abgeordneten des Bundes, der Länder und der Kommunen ausreichend finanzielle Mittel für
die Bildung bereitzustellen. Dies bedeutet auch, dass das Kooperationsverbot wieder abgeschafft
werden muss.

Des Weiteren muss dem Fachkräftemangel in den Bildungseinrichtungen planvoll
entgegengewirkt werden. Auch hierfür sollten langfristig angelegte Konzepte erarbeitet werden.
Bildungssysteme benötigen Planungssicherheit, denn die Aufgaben vor Ort können nicht mit einer
Übergangslösung nach der anderen bewältigt werden. Eine bessere und gerechte Bezahlung der
Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz – dazu zählt auch die Vergütung der Grundschullehrkräfte nach A13 –
wirkt der Abwanderung in andere Bundesländer entgegen und steigert die Attraktivität des
Lehrerberufes und ist damit ein Beitrag zur Reduzierung des Fachkräftemangels. Die Besoldung der
Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz liegt zurzeit im hinteren Drittel aller Bundesländer.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Hammer