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Maßnahmen gegen Lehrkräftemangel

GEW–Erfolg: Die neue Lehrkräfte-Wechselprüfungsverordnung

In mehreren Gesprächen forderte die GEW das Bildungsministerium nachdrücklich auf, Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel an Grundschulen zu ergreifen. Es bestand Einigkeit, dass der Qualitätsanspruch an unterrichtende Lehrkräfte in der Grundschule nicht unterlaufen werden darf. Von Seiten der GEW wurden konkrete Vorschläge gemacht, u.a. die Erleichterung der Wechselprüfung für Lehrkräfte aus anderen Lehrämtern angemahnt. Nun hat das Bildungsministerium mit der beabsichtigten Änderung der Lehrkräfte-Wechselprüfungsverordnung reagiert.

Bisher konnten Lehrkräfte aus anderen Lehrämtern die Zulassung zur Wechselprüfung für das Lehramt an Grundschulen durch ein berufsbegleitendes Studium an den Universitäten Landau oder Koblenz erlangen. Die Standorte beider Universitäten stellten auf Grund räumlicher Entfernungen oft ein Hindernis für am Grundschullehramt interessierte Kolleginnen und Kollegen dar. Hier soll jetzt Abhilfe geschaffen werden: Die Qualifizierung für das Grundschullehramt kann nun auch an den Studienseminaren erfolgen.

Unklar ist allerdings noch die Konzeption der Ausbildungsinhalte an den Seminaren.  Die GEW weist außerdem darauf hin, dass - bezogen auf die Wechselprüfungen - für MentorInnen, FachleiterInnen und WechselprüfungsanwärterInnen dringend Ermäßigungen des Stundendeputats gewährt werden müssen.

KollegInnen anderer Lehrämter, die kein grundschulrelevantes Fach nachweisen konnten, war die Zulassung zur Wechselprüfung an die Grundschule bisher nicht möglich. Auch hier hat das Bildungsministerium nachgebessert. Nun gilt der schwerpunktmäßige Einsatz in den Fächern Deutsch oder Mathematik als Vertretungslehrkraft an einer Grundschule als Zulassungsvoraussetzung.

Vertretungslehrkräfte anderer Schularten ohne Grundschulfach, die bereits Nachfragen gestellt hatten und eine Absage bekamen, ist es mit der Neuregelung möglich, die Wechselprüfung für die Grundschule machen.

Mit den geplanten Maßnahmen des Bildungsministeriums ist der erste Schritt getan, um KollegInnen aus anderen Schularten für die Arbeit in der Grundschule zu gewinnen. Weitere Schritte müssen zeitnah folgen, um dem Fachkräftemangel an Grundschulen entgegen zu wirken. Auch KollegInnen aus anderen Lehrämtern mit erstem Staatsexamen sollte die Möglichkeit eröffnet werden, ins Grundschullehramt zu wechseln. Durch Nachqualifizierung - wie oben beschrieben - und anschließendem Absolvieren des Referendariates im Grundschulbereich könnte dies ermöglicht werden.

Insgesamt begrüßt die GEW, dass die Wechselprüfung derzeit einer umfänglichen Überarbeitung unterzogen wird, da wir weitere Änderungsbedarfe sehen. Darüber hinaus fordert die GEW in ihrem Katalog zur Behebung des Fachkräftemangels u.a. die Bereitstellung von deutlich mehr Planstellen an Grundschulen, die gerechte Besoldung von Grundschullehrkräften, einheitliche Regelstudiendauer, Einstellungen auch während des Schuljahres sowie die Entlastung der Arbeit an Schulen. Wir werden zur Durchsetzung unserer Forderungen auch weiterhin in der Diskussion mit den Verantwortlichen im Bildungsministerium bleiben.

Für die Landesfachgruppe Grundschulen: Carmen Zurheide und Martina Krieger