Seit vielen Jahren arbeiten die Kindertagesstätten unseres Landes auf der Grundlage von Bildungs- und Erziehungsempfehlungen. Danach werden die Kinder von den Erziehungsfachkräften in ihrer kognitiven, emotionalen, motorischen und sozialen Entwicklung planvoll gefördert und gefordert. Die Chancen der Kinder auf eine gute Entwicklung und eine gerechte Teilhabe in der Gesellschaft sind seit Einführung der Empfehlungen im Jahr 2004 deutlich gestiegen. Mit dem Wandel der Kitas von ehemals Betreuungs- und Erziehungseinrichtungen zu echten Bildungsstätten wurden diese von der amtierenden Landesregierung und deren Vorgängerregierungen Schritt für Schritt beitragsfrei gestellt. Dieser gleichermaßen logische wie konsequente Schritt hat nicht nur zur finanziellen Entlastung der Eltern von Kita-Kindern geführt, sondern auch die Zahl der Kinder, die eine Kita besuchen, enorm erhöht. Aus Sicht der GEW ist das eine gute Entwicklung. Denn die frühe Bildungsbeteiligung hat viele Vorteile für das einzelne Kind und ist auch von hoher gesellschaftlicher Bedeutung. Aufgrund der beschriebenen Entwicklung kann heute zu Recht darüber gesprochen werden, dass die Kindertagesstätten in Deutschland von den Schulen die Rolle der ersten Bildungsinstitution übernommen haben. Nach Meinung der GEW muss in unserer Gesellschaft der Zugang zu den Bildungseinrichtungen für alle Menschen gebührenfrei sein. Das gilt für Kitas ebenso wie für Schulen und Hochschulen. Damit sollen eine hohe Bildungsbeteiligung und eine damit verbundene Förderung von Chancengleichheit erreicht werden. Weil es in Deutschland keine Pflicht zum Besuch einer Kindertagesstätte gibt, hat die Beitragsfreiheit dieser Einrichtungen eine besondere Bedeutung. Denn der Anteil von Kindern eines Altersjahrgangs, der eine Kita besucht, ist als unmittelbare Folge der Beitragsfreiheit in allen Altersgruppen heute sehr gut. Eine mögliche Diskussion in unserem Bundesland über eine Kitabesuchspflicht hat sich dadurch quasi erledigt.
Schaden für Ansehen als Bildungsstätte
Ein Konzept, das den Besuch einer Kindertagesstätte mit der Bezahlung von Gebühren für die dort erbrachten Leistungen verbindet, rückt diese Leistung damit unweigerlich weg von einer Bildungsleistung für alle, hin zu einer „sozialen Leistung“, für die nur im Bedarfsfall der Staat aufkommt. Jede Befreiung von möglichen Kita-Gebühren, die nach dem Vorschlag der CDU sozial gestaffelt erhoben werden sollen, setzt damit zunächst eine Bedürftigkeitsprüfung voraus. Eine solche Entwicklung würde aus Sicht der GEW dem Ansehen der Bildungsstätte Kita schaden und wäre ein Schritt in die falsche Richtung. Die GEW bemängelt am Vorschlag der CDU darüber hinaus, dass keine Angaben darüber gemacht werden, wie hoch die monatlichen Kita-Beiträge sein sollen, welche Einkommensgrenzen gelten sollen und welcher Teil möglicher Einnahmen für einen neu zu schaffenden Verwaltungsapparat ausgegeben werden müsste. Die Aussage der CDU, dass Mehreinnahmen durch Elternbeiträge direkt der Qualität in den Kitas vor Ort zu Gute kommen können, ist irreführend. Nach geltendem Recht fließen mögliche Kita-Einnahmen in den Landeshaushalt. Sie verbleiben also nicht beim Träger der Kindertagesstätte. Selbst wenn dies so wäre, könnte niemand sicherstellen, dass die Einnahmen auch tatsächlich für eine Qualitätsverbesserung genutzt würden.
Geld ist da
Die GEW sieht genügend andere Möglichkeiten, die Finanzierung der Kitas zu verbessern und somit mehr Qualität zu ermöglichen. Deutschland ist ein reiches Land. Die Bürgerinnen und Bürger verfügen über nahezu 10 Billionen Euro Privatvermögen. Jährlich werden in Deutschland ca. 250 Milliarden Euro an nachfolgende Generationen vererbt. Über eine andere Besteuerung von Vermögen und Erbschaften könnte der Staat also erhebliche Mehreinnahmen erzielen. Hinzu kommt, dass Bund, Länder und Kommunen in den nächsten Jahren nach Aussage von Steuerschätzern pro Jahr fast 10 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen haben werden. Der deutsche Staat wäre also in der Lage, eine bessere Finanzierung seines Bildungswesens aus allgemeinen Steuermitteln vorzunehmen. Aus Sicht der GEW ist dies der bessere und gerechtere Weg, um mehr Geld für eine bessere Kitaqualität zur Verfügung zu haben.
Standortvorteil
Auch aus einem ganz anderen Grund lohnt es sich für Rheinland-Pfalz bei einer gebührenfreien Kita zu bleiben. Diese hat sich mittlerweile nämlich als ein Standortvorteil im Wettbewerb der Länder um qualifizierte Arbeitskräfte herausgestellt. Junge Familien wechseln gerne nach Rheinland-Pfalz. Offensichtlich wird unser Bundesland für seine familienpolitischen Leistungen und für seine Schwerpunktsetzung im Bereich Frühkindlicher Bildung über die Landesgrenzen hinweg geschätzt. Ein weiteres schlagkräftiges Argument für den Erhalt der Beitragsfreiheit in Kitas!